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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 R 649/14

Gesetze: AAÜG § 6 Abs. 1; AAÜG § 8; SGB IV § 14 Abs. 1; ArEV § 1; EstG § 19

Der Kläger begehrt für die Zeit seiner Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Deutschen Volkspolizei (DVP), der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs (Sonderversorgungssystem Nr. 2 der Anlage 2 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG -) die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung von Verpflegungsgeld.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAF-69557

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.02.2016 - L 16 R 649/14

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