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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 U 1607/15

Gesetze: SGB VII § 8; SGB VII § 63

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Beweisanregung eines Beteiligten ist nicht nachzugehen, wenn für das Vorliegen einer Tatsache die Umstände des Einzelfalles keine Anhaltspunkte bieten oder das Entstehen einer Behauptung nicht nachvollziehbar ist.

2. Zum Nachweis des Ursachenzusammenhangs des Todes als Folge einer beruflich aufgetretenen Stressreaktion.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
PAAAF-69535

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.01.2016 - L 9 U 1607/15

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