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Änderungen bei Pensionsrückstellungen
Unternehmen mit Pensionsrückstellungen werden zukünftig finanziell besser dastehen: Bei Rückstellungen ist zukünftig der Durchschnittszins der letzten zehn (statt bisher sieben) Jahre heranzuziehen. Unternehmen müssen so weniger Geld zurücklegen als bisher. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Zu der Änderung gehört auch eine Ausschüttungssperre, mit der verhindert werden soll, dass aufgrund der Neuberechnung von Rückstellungen mehr Gewinne ausgeschüttet werden.
Auch wenn der Durchschnittszins sinkt, ändert es nichts daran, dass Pensionsrückstellungen Unternehmen finanziell stark belasten können. Fritz erläutert in NWB-BB 9/2008 S. 280 NWB MAAAC-88619 in ihrem Beitrag „Wenn Pensionen zur drückenden Last werden: Wege zur Ausgliederung ...