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Steuerliche Außenprüfung bei Arztpraxen: So läuft es rund
Hinweise für eine reibungslose Betriebsprüfung
Die Vertretung von Arztpraxen in Außenprüfungen gehört zu Ihrem Alltagsgeschäft als Berater. Profitieren Sie hier von Praxishinweisen für Außenprüfungen bei Ihren Mandanten.
A. Anlässe für Prüfungen
Übliche Prüfungsanlässe sind z. B.: Praxisaufgabe bzw. -veräußerung, Gesellschafterwechsel, Verträge mit Gesellschaftern, knappe Privatentnahmen zum Lebensunterhalt, private Grundstückserwerbe/Investitionen bei niedrigen Privatentnahmen, Teilwertabschreibungen, Unklarheiten aufgrund einer vorangegangenen Umsatzsteuer-Nachschau oder Kontrollmitteilungen. Nicht ganz selten kommen Kontrollmitteilungen aufgrund von Edelmetallverkäufen vor (betroffen: Zahnärzte, Röntgenärzte, Orthopäden, Internisten). Denn Scheideanstalten sind verpflichtet, bei der Einlösung von Edelmetallen, z. B. aus Gold oder Silber aus Röntgengeräten oder Altzahngold, Name und Adresse des Veräußerers (Arzt) zu notieren.
B. Hinreichende Vorbereitungszeit
Die Prüfungsanordnung muss dem Arzt selbstverständlich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben werden. In der Praxis wird meist eine Frist von einem Monat gewährt. Auch bei drohender Festsetzungsverjährung muss das Finanzamt ei...