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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 4 vom Seite 2

Steuerliche Außenprüfung bei Arztpraxen: So läuft es rund

Hinweise für eine reibungslose Betriebsprüfung

Dirk Beyer

Die Vertretung von Arztpraxen in Außenprüfungen gehört zu Ihrem Alltagsgeschäft als Berater. Profitieren Sie hier von Praxishinweisen für Außenprüfungen bei Ihren Mandanten.

A. Anlässe für Prüfungen

Übliche Prüfungsanlässe sind z. B.: Praxisaufgabe bzw. -veräußerung, Gesellschafterwechsel, Verträge mit Gesellschaftern, knappe Privatentnahmen zum Lebensunterhalt, private Grundstücks­erwerbe/Investitionen bei niedrigen Privatentnahmen, Teilwert­abschreibungen, Unklarheiten aufgrund einer vorangegangenen Umsatzsteuer-Nachschau oder Kontrollmitteilungen. Nicht ganz selten kommen Kontrollmitteilungen aufgrund von Edelmetallverkäufen vor (betroffen: Zahnärzte, Röntgenärzte, Ortho­päden, Internisten). Denn Scheideanstalten sind verpflichtet, bei der Einlösung von Edelmetallen, z. B. aus Gold oder Silber aus Röntgengeräten oder Altzahngold, Name und Adresse des Veräußerers (Arzt) zu notieren.

B. Hinreichende Vorbereitungszeit

Die Prüfungsanordnung muss dem Arzt selbstverständlich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben werden. In der Praxis wird meist eine Frist von einem Monat gewährt. Auch bei drohender Festsetzungsverjährung muss das Finanzamt ei...

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