Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Bremen | Vermittlung einer Betriebsstätte durch eine gewerblich geprägte KG im Nicht-DBA-Fall
(1) Auch eine vermögensverwaltende gewerblich geprägte Personengesellschaft kann für beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner eine Betriebsstätte begründen. (2) Der abkommensrechtliche Begriff der gewerblichen Gewinne eines Unternehmens ist auf die Auslegung des Betriebsstättenbegriffs nach § 12 AO nicht übertragbar und für die Beurteilung eines Vorliegens inländischer gewerblicher Einkünfte i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ohne Belang. (3) Bei einer GmbH & Co. KG befindet sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung regelmäßig dort, wo der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH überwiegend die maßgebenden Entscheidungen der KG trifft, wenn die Gesellschafter die tatsächliche Geschäftsleitung nicht völlig an sich ziehen und nicht ständig in die Tagespolitik der Gesellschaft eingreifen, u...