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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung
Nach dem kann der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.
Ein „Investitionsumsatz“, der die anderweitig nichtunternehmerisch tätigen künftigen Gesellschafter einer in Gründung befindlichen GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt, liegt vor, wenn die Gesellschafter Gegenstände anschaffen oder herstellen, die sie entgeltlich auf die GmbH übertragen wollen, deren Gründung beabsichtigt ist. Im Streitfall handelte es sich um Beratungsleistungen für die unternehmerische Tätigkeit der zu gründenden Einmann-GmbH. Der BFH versteht die Entscheidungen de...