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Umsatzsteuerzahlung durch die Organgesellschaft und spätere Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
, rechtskräftig
Zu entscheiden hatte das Sächsische Finanzgericht, unter welchen Voraussetzungen eine Organgesellschaft auf eine eigene Schuld gegenüber dem Fiskus – nämlich eine Haftungsschuld nach § 73 AO – an das Finanzamt zahlt und unter welchen Voraussetzungen sie nur die fremde Schuld ihres Organträgers begleicht. Hiernach richtet sich auch die Beantwortung der Frage, ob überhaupt in der Insolvenz der Organgesellschaft der Insolvenzverwalter gegenüber dem Finanzamt einen Anfechtungsanspruch geltend machen kann mit der weiteren Folge, ob bei Rückzahlung an den Insolvenzverwalter der Steueranspruch nach § 144 Abs. 1 InsO wieder auflebt.
A. Leitsätze
1. Hat eine Organgesellschaft die aufgrund ihrer Tätigkeit entstandene monatliche Umsatzsteuer bei Fälligkeit auf Anweisung und Rechnung des zahlungsfähigen Organträgers als Steuerschuldner und nicht aufgrund ihrer eigenen Haftung nach § 73 AO an das Finanzamt überwiesen und hat nach der Insolvenz über das Vermögen der Organgesellschaft deren Insolvenzverwalter (Sachwalter) die Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Finanzamt nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InsO angefochten und das Finanzamt, obgleich dieser Anfechtungsanspruch gar nicht bestand, den Be...