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Die gescheiterte Erhöhung des Kapitals der GmbH und ihre Rechtsfolgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAF-68217 Der BGH hatte sich im Urteil vom - II ZR 13/14 NWB WAAAF-08715 mit einer gescheiterten Sachkapitalerhöhung bei einer GmbH zu befassen, die durch die Einbringung an derselben GmbH bestehender stiller Beteiligungen erfolgen sollte. Dies gab dem BGH Gelegenheit, sich zur Zulässigkeit der Einbringung stiller Beteiligungen in eine GmbH sowie mit den Rechtsfolgen einer gescheiterten GmbH-Kapitalerhöhung zu äußern.
Ausführlicher Beitrag s. .
Der Sachverhalt
[i]Stille Beteiligung sollte in GmbH-Geschäftsanteile umgewandelt werdenIn dem zugrunde liegenden Sachverhalt waren Mitarbeiter einer Freiberufler-GmbH über stille Beteiligungen an dieser beteiligt. Diese stillen Beteiligungen sollten in GmbH-Geschäftsanteile umgewandelt werden, indem sie im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden sollten. Die Kapitalerhöhung wurde zwar beschlossen, aber nie durchgeführt, obwohl der betroffene Kläger seine stille Beteiligung auf die GmbH übertragen hatte. Stattdessen wurde die GmbH im Wege eines Asset Deals auf eine andere Gesellschaft übertragen. Mit seiner Klage macht der Kläger Auskunftsansprüche zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage geltend.
Die Entscheidung
[i]Stille Beteiligung ist einlagefähigDer BGH stellt zunächst klar, dass ...