Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG München 30.07.2015 L 8 SO 146/15 B ER, NWB 11/2016 S. 758

Sozialversicherungsrecht | Erbausschlagung eines Sozialhilfeempfängers kann sittenwidrig sein

Der Sozialhilfeträger kann Ansprüche des Leistungsberechtigten gegen Dritte bis zur Höhe der Sozialhilfeleistungen auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Dadurch soll der Nachrang der Sozialhilfe durch Realisierung vorrangig einzusetzender Ansprüche, die die leistungsberechtigte Person nicht verfolgen will oder kann, hergestellt werden. Für die Wirksamkeit einer solchen Überleitung genügt es bereits, wenn ein [i]Mleczko, NWB 50/2014 S. 3825überleitungsfähiger Anspruch überhaupt in Betracht kommt, er also nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Dies kann bei einer Erbausschlagung durch einen Hilfebedürftigen zum Nachteil der Allgemeinheit der Fall sein, weil diese im Einzelfall sittenwidrig ist und deshalb ein übergeleiteter (Erb-)Anspruch bestehen kann.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen