OFD Frankfurt/M. - S 2255 A - 36 - St 220

Ausländische gesetzliche Rentenversicherungen

Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG

1. Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG – als Anlage beigefügt – erstellt, die als Arbeitshilfe beim Sonderausgabenabzug und der zutreffenden nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase genutzt werden kann.

Die Übersicht erstreckt sich im Wesentlichen auf die Staaten des EWR und der Schweiz sowie die Staaten Australien, Bosnien-Herzegowina, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro, Türkei und die USA. Mit dieser Auswahl wird die weitaus überwiegende Zahl der Fälle in der Praxis erfasst. Die in der Übersicht getroffene Aussage zum Besteuerungsrecht basiert auf dem Stand der Doppelbesteuerungsabkommen vom November 2005. Da eine fortlaufende Aktualisierung der Übersicht durch das Bundesministerium der Finanzen nicht vorgesehen ist, kann im jeweiligen Einzelfall die Zuweisung des Besteuerungsrechts von den Angaben in der Übersicht abweichen (z. B. wegen neuer Abkommen bzw. Änderung der Abkommen).

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Leistungen einiger in der Übersicht aufgeführten Rentenversicherungsträger vereinzelt auch Ruhegehälter für frühere unselbständige Arbeit im öffentlichen Dienst oder in anderen öffentlichen Funktionen des anderen Vertragsstaats erfassen können. Dies betrifft Kurzbeschreibungen, die z. B. die Begriffe „Beamtenversorgungsträger” oder „Sondersystem für Staatsbeamte” enthalten. Außerdem sind nicht alle Ausnahme-/Sonderregelungen (z. B. Besteuerungsrecht aufgrund der Staatsangehörigkeit) aufgeführt.

Es ist daher unumgänglich, in jedem Einzelfall das Besteuerungsrecht nach den genannten Vorschriften des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens zu prüfen.

Zur Anwendung der in der Anlage dargestellten Übersicht haben sich folgende Änderungen ergeben:

1. Italienische Sozialversicherungsrenten bei im Inland ansässigen italienischen Staatsbürgern

Nach Auffassung des italienischen Finanzministeriums ist Art. 19 Abs. 4 DBA Italien nur auf Staatspensionen und Kriegsrenten, nicht aber auf Sozialversicherungsrenten, anwendbar. Entgegen der rechtlichen Einordung der Sozialversicherungsrenten in der Übersicht, unterliegen die Einkünfte aus italienischen Sozialversicherungsrenten mit dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3a) aa) EStG der Einkommensteuer. Umfassendere Informationen hierzu sind im „Leitfaden zur Besteuerung ausländischer Einkünfte bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen” abrufbar.

2. Türkische gesetzliche Rentenversicherungsträger

Bei den türkischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern haben sich Änderungen gegenüber der Übersicht ergeben. Die drei in der Liste enthaltenen türkischen Rentenversicherungsträger wurden zwischenzeitlich unter einer Dachanstalt namens „Sosyal Güvenlik Kurumu” („SGK” – Anstalt für Soziale Sicherheit) verschmolzen. Nach Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern hat dieser Rentenversicherungsträger folgende Anschriften mit getrennten Zuständigkeiten:


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Für Angestellte/Arbeiter und Selbständige
(ehemals SSK und Bag Kur):
Abkürzung:
Sosyal Güvenlik Kurumu
SGK
Sosyal Sigortalar Genel Müdürlügü
Sosy. Sig. Gen. Müd.
Yurtdisi Borçlanma ve
Yurtds. Borcl. ve
Tahsis Islemleri Daire Baskanligi
Tahs. Isl. Gen. Müd.
Mithatpasa Cad. 7
Mithatpasa Cad. 7
06437 Ankara Sihhiye
06437 Ankara Sihhiye
Türkei
Türkei


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Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (ehemals TCES):
Abkürzung:
Sosyal Güvenlik Kurumu
SGK
Sosyal Sigortalar Genel Müdürlügü
Sosy. Sig. Gen. Müd.
Kamu Görevlileri Emeklilik
Kamu Görevl. Em.
Islemleri Daire Baskanligi
Isl. D. Bsk.
Milli Müdafaa Cad. 24
Milli Müdafaa Cad. 24
06643 Ankara Bakanliklar
06643 Ankara Bakanliklar
Türkei
Türkei

Nur dieser Rentenversicherungsträger ist berechtigt, die erforderlichen Bescheinigungen für den Abzug von türkischen gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben sowie die in der Unterhaltserklärung geforderten Negativbescheinigungen für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG auszustellen.

Ausführliche Informationen zum türkischen Sozialversicherungssystem stehen – auch in deutscher Sprache – auf der Webseite der türkischen Sozialversicherungsanstalt Sosyal Güvenlik Kurumu (www.sgk.gov.tr) zur Verfügung.

3. Nationale Rentenversicherungskasse Luxemburg

Seit sind in der nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP) alle Versicherten des allgemeinen Systems (Arbeitnehmer und Selbständige) erfasst. Die CNAP ist das Ergebnis der Fusion der 4 Renten-/Pensionskassen des allgemeinen Systems, die in der Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen des BMF enthalten sind:

  • Renten und Pensionskasse der Angestellten und selbständigen Angehörigen der freien Berufe (Caisse de pension des employés privés – CPEP)

  • Alters- und Invalidenversicherungsanstalt für Arbeiter (Etablissement d’assurance contre la vieillesse et l’invalidité – AVI)

  • Renten- und Pensionskasse der Handwerker, Kaufleute und Industriellen (Caisse de pension des artisans, des commercants et industriels – CPACI)

  • Landwirtschaftliche Renten- und Pensionskasse (Caisse de pension agricole – CPAG)

4. „Leitfaden zur Besteuerung ausländischer Einkünfte bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen” des Außensteuerreferates

Weitere Änderungen der DBA-Regelungen sowie ergänzende Informationen bzw. Besonderheiten (z. B. zum DBA-GB 2010, DBA-Türkei 2011, DBA Frankreich, DBA-Kroatien 2007) können Sie dem „Leitfaden zur Besteuerung ausländischer Einkünfte bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen”, entnehmen.

II. Einsprüche gegen die Berücksichtigung ausländischer gesetzlicher Renten mit dem Besteuerungsanteil

Mit die Verwaltungsauffassung bestätigt und entschieden, dass auch eine ausländische Rente aus einem gesetzlichen Rentenversicherungssystem unter die Regelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG fällt und – sofern nach DBA das Besteuerungsrecht im ausländischen Kassenstaat (= Zahlstaat) liegt – im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem entsprechenden Besteuerungsanteil zu berücksichtigen ist. Im entschiedenen Fall handelte es sich um dänische Renteneinkünfte, die gemäß Art. 18 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Dänemark in Dänemark besteuert werden und in Deutschland bei der Berechnung des Steuersatzes nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind.

Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts haben die Kläger nach Zulassung durch den BFH Revision eingelegt.

Mit ( BStBl 2011 II, 628) – hat der BFH das FG-Urteil bestätigt und entschieden, dass dänische Renteneinkünfte aus der DSS und der ATP (siehe obige Übersicht des BMF über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen) im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil zu berücksichtigen sind. Gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG seien die von der deutschen Besteuerung freigestellten ausländischen Einkünfte ohne ausdrückliche abweichende DBA-Regelung nach Art, Höhe sowie persönlicher und sachlicher Zurechnung nach deutschem Recht zu ermitteln. Bei der Anwendung des deutschen Steuerrechts sei stets eine rechtsvergleichende Qualifizierung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Recht vorzunehmen. Vergleichbarkeit von Altersrenten sei dann anzunehmen, wenn die ausländische Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typischen Merkmalen der inländischen Leistung entspricht. Das Charakteristikum der Renten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG sei, dass sie der sog. Basisversorgung dienen. Zu den wesentlichen Merkmalen der Basisversorgung gehöre, dass die Renten erst bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze bzw. bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden und als Entgeltersatzleistung der Lebensunterhaltssicherung dienen.

Aber auch Einmalzahlungen ausländischer gesetzlicher Rentenversicherungen sind als „andere Leistung” mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG zu besteuern. Dies hat der , BStBl 2014 II, 103 – in Bezug auf eine Austrittsleistung, die von einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse nach dem ausgezahlt wurde, bestätigt. Die Leistungen der Pensionskasse des Basler Staatspersonals (PKBS) seien als Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung anzusehen. Deutschland besitzt nach dem DBA Deutschland/Schweiz das Besteuerungsrecht (Auffangnorm des Art. 21 DBA Deutschland/Schweiz). Die Austrittsleistung kann gemäß § 34 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 EStG als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit ermäßigt besteuert werden.

III. Steuerliche Behandlung von Wechselkursschwankungen bei Renten in ausländischer Währung

Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Beusteuerungsanteils neu berechnet wird (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 6 EStG), vgl. .

Eine Rentenanpassung im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 7 EStG, die nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente führt und somit zu 100 % der Besteuerung unterliegt, wird darin nicht gesehen.

Danach ist die Rente in ausländischer Währung zunächst in Euro umzurechnen. Anschließend ist der Besteuerungsanteil in Euro zu ermitteln. Die Differenz zum Rentenbetrag ist der steuerfreie Teil der Rente.

Ist im Rentenbetrag eine regelmäßige Rentenerhöhung enthalten, muss der Rentenbetrag in Euro zunächst um den Erhöhungsbetrag gekürzt werden. Von dem verbleibenden Betrag wird mit dem entsprechenden Prozentsatz der Besteuerungsanteil ermittelt. Die Differenz zwischen dem Besteuerungsanteil und dem um die Rentenanpassung gekürzten Rentenbetrag ist der steuerfreie Betrag.

Beispiel
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Kalenderjahr Rente ohne regelmäßige Rentenerhöhung (Rentenbeginn 2005)
2006
2007
Rentenbetrag in CHF
30.000,00 CHF
30.000,00 CHF
Umrechnungskurs
1,57
1,65
Rentenbetrag in Euro
19.108,28 €
18.181,82 €
Besteuerungsanteil 50 %
9.554,14 €
9.090,91 €
Steuerfreier Betrag Rente mit regelmäßiger Rentenerhöhung (Rentenbeginn 2005)
9.554,14 €
9.090,91 €
Rentenbetrag in CHF
30.000,00 CHF
30.600,00 CHF
(Rentenerhöhung 2 %)
Umrechnungskurs (geschätzt)
1,57
1,65
Rentenbetrag in Euro
19.108,28 €
18.545,45 €
abzüglich regelmäßige
 
–363,63 €
Rentenanpassung
(600 CHF: 1,65 CHF/€)
 
 
verbleiben
 
18.181,82 €
Besteuerungsanteil 50 %
9.554,14 €
9.090,91 €
Steuerfreier Betrag
9.554,14 €
9.090,91 €


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Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG

Land
Versicherungsträger (Langform)
Versicherungsträger (Kurzform)
Kurzbeschreibung/Zuständigkeit
Besteuerungsrecht bei Anwendung des jeweiligen DBA und Ansässigkeit in Deutschland
Australien
Centrelink
 
Australische Grundeinwohnerversorgung (bedarfsabhängig)
Deutschland
Belgien
Office National des Pensions
Rijksdienst voor Pensioenen
ONP
RVP
Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter,
Angestellte, Berg- und Seeleute (frz. Bezeichnung)
Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter,
Angestellte, Berg- und Seeleute (flämische Bezeichnung)
Belgien
Institut National d’Assurances Sociales pour Travailleurs Indépendants
Rijksinstituut voor de Sociale Verzekeringen der Zelfstandigen
INASTI
RSVZ
Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Selbständige (frz. Bezeichnung)
Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Selbständige (flämische Bezeichnung)
Belgien
Institut National d’Assurance Maladie-Invalidité
Rijksinstituut voor Ziekte- en Invaliditeitsverzekering
INAMI
RIZIV
Invaliditätsrentensystem für Arbeiter, Angestellte, Selbständige und Bergleute (frz. Bezeichnung)
Invaliditätsrentensystem für Arbeiter, Angestellte, Selbständige und Bergleute (flämische Bezeichnung)
Belgien
Caisse de Secours et de Prévoyance en faveur des Marins
Hulp- en Voorzorgskas voor Zeevarenden
CSPM
HVKZ
Invaliditätsrentensystem für Seeleute (frz. Bezeichnung)
Invaliditätsrentensystem für Seeleute (flämische Bezeichnung)
Belgien
Office de Sécurité Sociale d’Outre-mer
Dienst voor Overzeese Sociale Zekerheid
OSSOM
DOSZ
System für soziale Sicherheit in Übersee und für ehemals im Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi beschäftigte Personen (frz. Bezeichnung)
System für soziale Sicherheit in Übersee und für ehemals im Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi beschäftigte Personen (flämische Bezeichnung)
Belgien
Administration des pensions
Administratie der Pensioenen
 
Beamtenversorgungsträger für die vom Finanzministerium verwalteten Systeme (frz. Bezeichnung)
Beamtenversorgungsträger für die vom Finanzministerium verwalteten Systeme (flämische Bezeichnung)
Belgien, außer Empfänger ist deutscher
Staatsangehöriger, ohne gleichzeitig belgischer Staatsangehöriger zu sein
Bosnien-Herzegowina
FEDERALNI ZAVOD ZA MIROVINSKO PENZIJSKO I INVALIDSKO OSIGURANJE BOSNE I HERCEGOVINE
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte (Föderation)
Deutschland
FOND ZA PENZIJSKOG I INVALIDSKO OSIGURANJE REPUBLIKE SRPSKE
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte (Republik Srpska)
Deutschland
Dänemark
Den Sociale Sikringsstyrelse
DSS
Volksrentensystem für alle Einwohner, Arbeitnehmer und Selbständige, Abdeckung der Risiken Alter und Invalidität
Dänemark
Arbejdsmarkedets Tillægspension
ATP
Beschäftigtenrentensystem für Arbeitnehmer, Abdeckung des Risikos Alter und z. T. Tod
Dänemark
Finansministeriet
 
Träger diverser Beamtensysteme, z. B. für Lehrer, Polizisten, Bedienstete öffentlicher Unternehmen, Militärpersonal, Beamte der Ministerial- und Kommunalverwaltung
Dänemark
Estland
Sotsiaalkindlustusamet
 
Allgemeines Rentensystem
Deutschland
Finnland
Kansaneläkelaitos
KELA
Volksrentensystem für alle Einwohner, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod
Finnland
über 60 verschiedene Rentenkassen für Arbeitnehmer, Selbständige, Seeleute, Gemeindeangestellte, Staatsbedienstete und Beschäftigte der Kirche
 
jeweilige Beschäftigtenrentensysteme, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod
Finnland
Frankreich
CAISSE RÉGIONALE D’ASSURANCE MALADIE (außer CRAM Paris und CRAM Strasbourg)
CRAM
allgemeines System, Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenrenten
Frankreich
CAISSE RÉGIONALE D’ASSURANCE VIEILLESSE
CRAV Strasbourg
allgemeines System, Alters- und Hinterbliebenenrenten, Personen, die vor dem oder zuletzt in den Dép. Moselle, Bas-Rhin oder Haut-Rhin (Dép. 57, 67, 68) versichert waren
Frankreich
CAISSE NATIONALE D’ASSURANCE VIEILLESSE
CNAV Tours
allgemeines System, Alters- und Hinterbliebenenrenten an Personen mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs, die zuletzt in Paris/Île-de-France (in den Dép. 75, 77, 78, 91, 92, 93, 94, 95) beschäftigt waren
Frankreich
CAISSE NATIONALE D’ASSURANCE VIEILESSE DES TRAVAILLEURS SALARIÉS
CNAVTS Paris
allgemeines System, Alters- und Hinterbliebenenrenten, Wohnsitz in den Dép. 75, 77, 78, 91, 92, 93, 94, 95
Frankreich
CAISSE GÉNÉRALE DE SÉCURITÉ SOCIALE
CGSS de la Guadeloupe
allgemeines System, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod, Sonderzuständigkeit für das Dép. 971
Frankreich
CAISSE GÉNÉRALE DE SÉCURITÉ SOCIALE
CGSS de la Martinique
allgemeines System, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod, Sonderzuständigkeit für das Dép. 972
Frankreich
CAISSE GÉNÉRALE DE SÉCURITÉ SOCIALE
CGSS de la Guyane
allgemeines System, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod, Sonderzuständigkeit für das Dép. 973
Frankreich
CAISSE GÉNÉRALE DE SÉCURITÉ SOCIALE
CGSS de la Réunion
allgemeines System, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod, Sonderzuständigkeit für das Dép. 974
Frankreich
CAISSE MUTUALITÉ SOCIALE AGRICOLE
MSA
Landwirtschaftssystem, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod
Frankreich
CAISSE DES DÉPÔTS ET CONSIGNATIONS für CAISSE AUTONOME NATIONALE DE LA SÉCURITÉ SOCIALE DANS LES MINES
CDC/CANSSM
Sondersystem für Arbeitnehmer im Bergbau
Frankreich
CAISSE DE RÉSERVE DES EMPLOYÉS DE LA BANQUE DE FRANCE
 
Sondersystem für Arbeitnehmer der Banque de France
Frankreich
IEG PENSIONS
EDF-GDF
Sondersystem für Arbeitnehmer der Elektrizitätswerke und Gasbetriebe
Frankreich
CAISSES DE PRÉVOYANCE ET DE RETRAITE DE LA SNCF
SNCF
Sondersystem für Arbeitnehmer der staatlichen Eisenbahn
Frankreich
CAISSE DE RETRAITES DES PERSONNELS DE L’OPÉRA NATIONAL DE PARIS
OPÉRA DE PARIS
Sondersystem für Arbeitnehmer der Opéra de Paris
Frankreich
CAISSE DE RETRAITE DU PERSONNEL PERMANENT DE LA RÉGIE AUTONOME DES TRANSPORTS PARISIENS
RATP
Sondersystem für Arbeitnehmer der Pariser Verkehrsbetriebe
Frankreich
ETABLISSEMENT NATIONAL DES INVALIDES DE LA MARINE
ENIM
Sondersystem für Seeleute
Frankreich
CAISSE DE RETRAITE DU PERSONNEL DE LA COMÉDIE FRANÇAISE
 
Sondersystem für Arbeitnehmer der Comédie française
Frankreich
CAISSE DE RETRAITE ET DE PRÉVOYANCE DES CLERCS ET EMPLOYÉSDE NOTAIRES
CRPCEN
Sondersystem für Arbeitnehmer von Notaren
Frankreich
CAISSE DE PREVOYANCE DU PERSONNEL TITULAIRE DU PORT AUTONOME DE BORDEAUX
 
Sondersystem für Arbeitnehmer der Inhaber des autonomen Hafens von Bordeaux
Frankreich
MINISTÈRE DE L’ÉCONOMIE, DES FINANCES ET DE L’INDUSTRIE SERVICE DES PENSIONS
 
Sondersystem des öffentl. Dienstes, zuständig für zivile und militärische Beamte des Staates, Soldaten, Richter, Staatsanwälte
Frankreich
CAISSE DE DÉPÔTS ET CONSIGNATIONS für CAISSE NATIONALE DE RETRAITE DES AGENTS DES COLLECTIVITÉS LOCALES
CDC/CNRACL
Sondersystem des öffentl. Dienstes, zuständig für die RV von Beamten der Gebietskörperschaften, der Gemeinden, des staatl. Gesundheitswesens und der Beschäftigten in staatl. Industriebetrieben
Frankreich
SOCIÉTÉ NATIONALE D’EXPLOITATION INDUSTRIELLE DES TABACS ET ALLUMETTES
S.E.I.T.A
Sondersystem des öffentl. Dienstes, zuständig für Bedienstete im Staatsbetrieb für Zündhölzer und Tabakwaren
Frankreich
FONDS SPÉCIAL DES PENSIONES DES OUVRIERS DES ÉTABLISSEMENTS INDUSTRIELS DE L’ETAT
FSPOEIE
Sondersystem des öffentl. Dienstes, zuständig für Bedienstete im Staatsdienst
Frankreich
CAISSE NATIONALE D’ASSURANCE VIEILLESSE DES PROFESSIONS LIBÉRALES
CNAVPL
autonomes System der freien Berufe, Nationalkasse, koordinierender Träger, zuständig für den Finanzausgleich der einzelnen Sektionen (Kassen für einzelne Berufe)
Frankreich
CAISSE DE RETRAITE DES NOTAIRES
CRN
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Notare
Frankreich
CAISSE D’ASSURANCE VIEILLESSE DES OFFICIERS MINISTÉRIELS, OFFICIERS PUBLICS ET DES COMPAGNIES JUDICIAIRES
CAVOM
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Gerichtsvollzieher, Auktionatoren, Sachverwalter bei Berufungsgerichten, gerichtl. Vermögensverwalter, Bevollmächtigte, Abwickler, Gerichtsschreiber und Schiedsrichter an Handelsgerichten
Frankreich
CAISSE AUTONOME DE RETRAITE DES MÉDECINS DE FRANCE
CARMF
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Ärzte
Frankreich
CAISSE AUTONOME DE RETRAITE DES CHIRURGIENS DENTISTES
CARCD
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Zahnärzte
Frankreich
CAISSE D’ASSURANCE VIEILLESSE DES PHARMACIENS
CAVP
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Apotheker und leitende Angestellte von med. Laboratorien
Frankreich
CAISSE AUTONOME DE RETRAITE DES SAGES-FEMMES FRANÇAISES
CARSAF
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Hebammen
Frankreich
CAISSES AUTONOMES DE RETRAITE ET DE PRÉVOYANCE DES INFIRMIERS, MASSEURS-KINESITHÉRAPEUTES, PÉDICURES-PODOLOGUES, ORTHOPHONISTES ET ORTHOPTISTES
CARPIMKO
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Krankenschwestern und Krankenpfleger, Masseure, Bewegungstherapeuten, Fußpfleger, Sprecherzieher, Schieltherapeuten
Frankreich
CAISSE AUTONOME DE RETRAITE ET DE PRÉVOYANCE DES VÉTÉRINAIRES
CARPV
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Veterinärmediziner
Frankreich
CAISSE D’ALLOCATION VIEILLESSE DES AGENTS GÉNÉRAUX ET DES MANDATAIRES NON SALARIÉS DE L’ASSURANCE ET DE LA CAPITALISATION
CAVAMAC
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Versicherungsgeneralagenten, selbständige Bevollmächtigte von Versicherungsunternehmen und -makler
Frankreich
CAISSE D’ASSURANCE VIEILLESSE DES EXPERTS- COMPTABLES ET DES COMMISSAIRES AUX COMPTES
CAVEC
autonomes System der freien Berufe, zuständig für zugelassene Wirtschafts- und Buchprüfer, Buchhalter
Frankreich
CAISSE INTERPROFESSIONNELLE DE PRÉVOYANCE ET D’ASSURANCE VIEILLESSE
CIPAV
autonomes System der freien Berufe, zuständig für freiberufliche Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Berater, Archäologen, Dolmetscher, Bauunternehmer, Vermessungsingenieure und Geometer, zugelassene Landwirtschafts- und Grundstückssachverständige, Programmierer, Techniker, Stenotypisten, technische Zeichner, Werkschutzleute, für Musikprofessoren, Künstler, Personen, die eine Lehrtätigkeit ausüben, Ausbilder, Privatlehrer und Erzieher, selbständige Reiseleiter, Piloten, Profisportler, Mannequins und Modells, Animateure, Zeitungskorrespondenten
Frankreich
CAISSE NATIONALE DES BARREAUX FRANÇAIS
CNBF
autonomes System der freien Berufe, zuständig für Anwälte
Frankreich
CAISSE AUTONOME NATIONALE DE COMPENSATION D’ASSURANCES VIEILLESSE DES ARTISANS
CANCAVA
autonomes System der selbständigen Handwerker, nationale Kasse, koordinierender Träger, zuständig für die Übersee-Dép. 971, 972, 973, 974
Frankreich
ASSURANCES VIEILLESSE DES ARTISANS
AVA
autonomes System der selbständigen Handwerker
Frankreich
ORGANISATION AUTONOME NATIONALE DE L’INDUSTRIE ET DU COMMERCE
CAISSE ORGANIC
autonomes System der gewerblichen Berufe, zuständig für Selbständige in Industrie und Handel (ohne Bäcker, Konditoren, Fleischer, Selbständige im Hotel- und Gaststättengewerbe, Binnenschiffer und Überseedépartements)
Frankreich
ORGANISATION AUTONOME NATIONALE DE L’INDUSTRIE ET DU COMMERCE
ORGANIC CARBOF-CAVICORG
autonomes System der gewerblichen Berufe, zuständig für selbständige Fleischer und Schlachter in Handel und Industrie, alle selbständig Tätigen in Handel und Industrie in den Überseedép. (971, 972, 973, 974) und alle im Ausland in Industrie und Handel tätigen Selbständigen
Frankreich
ORGANISATION AUTONOME NATIONALE DE L’INDUSTRIE ET DU COMMERCE
CAISSE ORGANIC HOTELLERIE
autonomes System der gewerblichen Berufe, zuständig für Selbständige im Hotel- und Gaststättengewerbe, (Groß-) Händler im Nahrungsmittelbereich, Konditore, Süßwarenhändler, Eisverkäufer
Frankreich
CAISSE NATIONALE D’ALLOCATION VIEILLESSE DE LA BOULANGERIE ET DE LA BOULANGERIE-PATISSERIE FRANÇAISE
CNAVB
autonomes System der gewerblichen Berufe, zuständig für selbständige Bäcker
Frankreich
AISSE D’ASSURANCE VIEILLESSE INVALIDITÉ ET MALADIE DES CULTES
CAVIMAC
autonomes System der geistlichen Berufe, zuständig für Geistliche außerhalb der Dép. 57, 67, 68
Frankreich
Griechenland
Idryma Koinonikon Asfaliseon
IKA
Allgemeines Rentensystem für abhängig Beschäftigte, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod
Deutschland
Naftiko Apomahiko Tamio
NAT
Rentensystem der Seeleute
Deutschland
Organismos Georgikon Asfaliseon
OGA
Rentensystem der Landwirte
Deutschland
Organismos Asfalisis Elevtheron Epangelmation – Tamio Asfaliseos Epangelmation Ke Biotechnon Ellados
OAEE-TEBE
Rentensystem für selbständige Handwerker und Gewerbetreibende
Deutschland
Organismos Asfalisis Elevtheron Epangelmation – Tamio Emporon
OAEE-TAE
Rentensystem für Händler
Deutschland
Organismos Asfalisis Elevtheron Epangelmation – Tamio Syntaxeon
OAEE-TSA
Rentensystem der selbständigen Berufskraftfahrer
Deutschland
Aftokinitiston
Geniko Logistirio tou Kratous
GLK
Beamtenversorgungsträger
Deutschland, außer Art. XII Abs. 2 DBA (öffentliche Kasse) ist anzuwenden
Großbritannien/Nordirland
Department for Work and Pensions – The Pension Service –
 
Allgemeines Rentensystem für Großbritannien
Deutschland, außer Art. IX Abs. 1 DBA (öffentlicher Dienst) ist anzuwenden
Northern Ireland Social Security Agency
SSANI
Allgemeines Rentensystem für Nordirland
Deutschland, außer Art. IX Abs. 1 DBA (öffentlicher Dienst) ist anzuwenden
Irland
Department of Social and Family Affairs
 
Allgemeines Rentensystem
Deutschland, außer Art. XIII DBA (Öffentlicher Dienst) ist anzuwenden
Island
Tryggingastofnun ríkisins
TR
Volksrentensystem für alle Einwohner, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod
Deutschland
ca. 54 berufsgruppenspezifische Rentenkassen
 
Abdeckung der Risiken Alter, Tod und Invalidität für alle Erwerbstätigen
Deutschland
Italien
Istituto Nazionale della Previdenza Sociale
INPS
Allgemeines Rentensystem, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Istituto Nazionale di Previdenza per i Dipendenti dell’Amministrazione Pubblica
INPDAP
Beamtenversorgungssystem
Italien, außer der Empfänger besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist nicht italienischer Staatsbürger
Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza per Lavoratori dello Spettacolo
ENPALS
Sondersystem für Angehörige der künstlerischen Berufe, Arbeitnehmer der Bühnen
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Istituto Nazionale di Previdenza dei Giornalisti Italiani „Giovanni Amendola”
INPGI
Sondersystem für Journalisten
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente Nazionale di Previdenza ed Assistenza dei Medici e degli Odontoiatri
ENPAM
Selbständigensondersystem für Ärzte
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente Nazionale di Previdenza e di Assistenza Farmacisti
ENPAF
Selbständigensondersystem für Apotheker
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente Nazionale di Previdenza ed Assistenza dei Veterinari
ENPAV
Selbständigensondersystem für Tierärzte
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza in favore di Infermieri, Assistenti Sanitari, Vigilatrici d’Infanzia
IPASVI
Selbständigensondersystem für Krankenpfleger, medizinisches Hilfspersonal, Kinderkrankenschwestern
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza per gli Ingegneri ed Architetti Liberi Professionisti
inarCASSA
Selbständigensondersystem für Ingenieure und Architekten
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Cassa Italiana Previdenza ed Assistenza dei Geometri Liberi Professionisti
Cassa Italiana Geometri
Selbständigensondersystem für Vermesser
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza Forense
Cassa Forense
Selbständigensondersystem für Rechtsanwälte
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza dei dottori Commercialisti
CNPADC
Selbständigensondersystem für Diplomkaufleute
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Associazione Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore dei Ragionieri e Periti Commerciali
CNPR
Selbständigensondersystem für Buch- und Wirtschaftsprüfer
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza per i Consulenti del Lavoro
ENPACL
Selbständigensondersystem für Sozialrechtsberater
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Cassa Nazionale del Notariato
 
Selbständigensondersystem für Notare
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Fondo Nazionale di Previdenza per i lavoratori delle imprese di spedizione corrieri e delle Agenzie marittime raccomandatarie e mediatori marittimi
FASC
Selbständigensondersystem für Zollagenten
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente Nazionale di Previdenza e di Assistenza a favore dei Biologi
ENPAB
Selbständigensondersystem für Biologen
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente Nazionale di Previdenza per gli Addetti e per gli Impiegati in Agricoltura
ENPAIA
Selbständigensondersystem für Agrartechnologen und staatlich geprüfte Landwirte
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente Nazionale di Assistenza per gli Agenti e Rappresentanti di commercio
ENASARCO
Selbständigensondersystem für Reiseagenten und Handelsvertreter
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente di Previdenza dei Periti Industriali
EPPI
Selbständigensondersystem für Industriesachverständige
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Ente di Previdenza ed Assistenza Pluricategoriale
EPAP
Selbständigensondersystem für Versicherungswirtschaftler, Chemiker, Diplomlandwirte, Diplomforstwirte, Geologen
Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein
Japan
Social Insurance Agency
SIA
Allgemeines Rentensystem für Arbeitnehmer, Selbständige und Nichterwerbstätige
Deutschland
National Government Employees’ Mutual Aid Association
 
Genossenschaftliches Rentensystem für Staatsbeamte
Deutschland, außer Art. 19 Abs. 2 DBA (Bezüge im öffentlichen Dienst) ist anzuwenden
Local Government Employees’ Mutual Aid Association
 
Genossenschaftliches Rentensystem für Präfektur- und Kommunalbeamte sowie Personal mit vergleichbarem Status
Deutschland, außer Art. 19 Abs. 2 DBA (Bezüge im öffentlichen Dienst) ist anzuwenden
Privat School Teachers’ and Employees’ Mutual Aid Association
 
Genossenschaftliches Rentensystem für Personal an privaten Schulen
Deutschland
Kanada/Quebec
Social Development Canada
 
Rentenversicherung (Canada Pension Plan für Risiken Alter, Tod und Invalidität) und Volksrentengesetz (Einwohnerversicherung für Risiko Alter)
Deutschland (evtl. Quellensteuer Kanadas nach Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA ist gem. Art. 23 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA anzurechnen)
Régie des rentes du Québec Bureau des ententes de sécurité sociale
 
Rentenversicherung der Provinz Québec (Régime de rentes du Quebec/Quebec Pension Plan für Risiken Alter, Tod und Invalidität), daneben Volksrentengesetz (Einwohnerversicherung) für Risiko Alter
Deutschland (evtl. Quellensteuer Kanadas nach Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA ist gem. Art. 23 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA anzurechnen)
Korea (Republik)
National Pension Coorporation
NPC
Allgemeines Rentensystem für Arbeitnehmer und Selbständige
Korea
Lettland
Valsts sociālās apdrošināšanas aǵentūra
VSAA
Allgemeines Rentensystem
Deutschland
Kroatien
HRVATSKI ZAVOD ZA MIROVINSKO OSIGURANJE SREDIŠNJA SLUŽBA
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte
Deutschland
HRVATSKI ZAVOD ZA MIROVINSKO OSIGURANJE PODRUČNA SLUŽBA U ZAGREBU
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Selbständige
Deutschland
REPUBLIČKI FOND MIROVINSKOG I INVALIDSKOG OSIGURANJA INDIVIDUALNIH POLJOPRIVREDNIKA HRVATSKE
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Landwirte
Deutschland
Liechtenstein
Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung
 
Grundrentenystem für Einwohner und Erwerbstätige in Liechtenstein für die Risiken Alter und Tod, Invalidenversicherung für alle Einwohner und Erwerbstätigen in Liechtenstein
Kein DBA: Deutschland; Anrechnung der ausländischen Steuer nach § 34c EStG
besondere Vorsorgeeinrichtungen (z. B. Stiftungen)
 
Obligatorische betriebliche Vorsorge für alle unselbständigen Erwerbstätigen, Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten
Kein DBA: Deutschland; Anrechnung der ausländischen Steuer nach § 34c EStG
Litauen
Valstybinio socialinio draudimo fondo valdyba
VSDFV (SoDra)
Allgemeines Rentensystem
Deutschland
Luxemburg
Caisse de Pension des Employés Privés
CPEP
Allgemeines Rentensystem für Angestellte und selbständige Angehörige der freien Berufe
Deutschland
Etablissement d’Assurance contre la Vieillesse et l’Invalidité
AVI
Allgemeines Rentensystem für Arbeiter
Deutschland
Caisse de Pension Agricole
CPAg
Allgemeines Rentensystem für Selbständige in der Landwirtschaft
Deutschland
Caisse de Pension des Artisans, des Commerçants et Industriels
CPACI
Allgemeines Rentensystem für Selbständige in Handwerk, Handel und Industrie
Deutschland
Administration du Personnel de l’État – Division du Personnel retraité
 
Sondersystem für Staatsbeamte
Deutschland, außer Art. 12 Abs. 2 DBA ist anzuwenden
Caisse de Prévoyance des Fonctionnaires et Employés Communaux
 
Sondersystem für Gemeindebeamte
Deutschland, außer Art. 12 Abs. 2 DBA ist anzuwenden
Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois, Ressources Humaines – Division Personnel retraité
CFL
Sondersystem für Bahnbeamte
Deutschland, außer Art. 12 Abs. 2 DBA ist anzuwenden
Malta
Department of Social Security
 
Allgemeines Rentensystem für Beschäftigte, Selbständige und Nichterwerbstätige
Malta
Mazedonien
FOND NA PENZISKOTO I INVALIDSKOTO OSIGURUVANJE NA MAKEDONIJA
PIOM
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte
Deutschland
Niederlande
Sociale Verzekeringsbank
SVB
Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Einwohner und Erwerbstätige
Niederlande
Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen
UWV GAK
Invaliditätsrentensystem für Arbeitnehmer und Selbständige
Niederlande
Norwegen
Trygdeetaten (Folketrygdkontoret for utenlandssaker)
FFU
Volksversicherungssystem, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod für alle Einwohner (Grundrente) und Erwerbstätigen (einkommensbezogene Zusatzrente)
Deutschland
Pensjonstrygden for sjømenn
 
Rentenversicherung für Seeleute
Deutschland
Österreich
Pensionsversicherungsanstalt
PVA
Rentensystem der Arbeiter und Angestellten für die Risiken Alter, Tod und Invalidität
Österreich
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
 
Rentensystem der selbständig Erwerbstätigen für die Risiken Alter, Tod und Invalidität
Österreich
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
 
Rentensystem der Landwirte sowie mitarbeitender Familienangerhöriger für die Risiken Alter, Tod und Invalidität
Österreich
Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen (ab : Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau)
 
Rentenversicherung der Eisenbahner für die Risiken Alter, Tod und Invalidität
Österreich
Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus (ab : Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau)
 
Rentenversicherung für Bedienstete im Bergbau für die Risiken Alter, Tod und Invalidität
Österreich
Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats
 
Rentensystem für Notare und Notariatskandidaten für die Risiken Alter, Tod und Invalidität
Österreich
div. Beamtenträger auf Bundes- und Landesebene
 
Versorgung bei Alter, Tod und Dienstunfähigkeit
Österreich
Polen
Zakład Ubezpieczeń Społecznych
ZUS
Allgemeines Rentensystem für Arbeitnehmer und Selbständige (außer Landwirte)
Polen
Kasa Rolniczego Ubezpieczenia Społecznego
KRUS
System für selbständige Landwirte
Polen
MON – Departament Spraw Socjalnych i Rekonwersji
 
Sondersystem für Berufssoldaten
Polen
MSWiA – Zakład Emerytalno-Rentowy
 
Sondersystem für Bedienstete der Polizei (u. ä.)
Polen
Biuro Emerytalne Służby Więziennej
 
Sondersystem für Bedienstete im Strafvollzug
Polen
Ministerstwa Sprawiedliwosci Departament Kadr
 
Sondersystem für Richter und Staatsanwälte
Polen
Portugal
Centro Nacional de Pensões
CNP
Träger des allgemeinen Rentensystems
Deutschland
Caixa Geral de Aposentações
CGA
Beamtenversorgungsträger
Deutschland
Schweiz
Schweizerische Ausgleichskasse
SAK
Grundrentensystem für alle Einwohner bzw. Erwerbstätigen in der Schweiz für die Risiken Alter und Tod, Invalidenversicherung für alle Einwohner bzw. Erwerbstätigen in der Schweiz
Deutschland
Pensionskassen
 
Obligatorische berufliche Vorsorge, Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge für alle Arbeitnehmer, die mind. 19.300 SFR (Stand: 2005) verdienen
Deutschland
Schweden
Försäkringskassan
FK
Volksrentensystem für alle Einwohner Schwedens, Beschäftigtenrentensystem für Erwerbstätige
Schweden
Serbien-Montenegro
REPUBLIČKI FOND ZA PENZIJSKO I INVALIDSKO OSIGURANJE ZAPOSLENIH – Direkcija –
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte (Serbien)
Deutschland
REPUBLIČKI FOND ZA PENZIJSKO I INVALIDSKO OSIGURANJE ZAPOSLENIH Služba direkcije u Novom Sadu
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte (Vojvodina)
Deutschland
REPUBLIČKI FOND PENZIJSKOG I INVALIDSKOG OSIGURANJA
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte (Montenegro)
Deutschland
REPUBLIČKI FOND ZA PENZIJSKO I INVALIDSKO OSIGURANJE Samostalnih delatnosti – Beograd
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Selbständige (Serbien)
Deutschland
REPUBLIČKI FOND ZA PENZIJSKO I INVALIDSKO OSIGURANJE Zemljoradnika – Beograd
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Landwirte (Serbien)
Deutschland
Slowakei
SOCIÁLNA POISŤOVŇA
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte
Deutschland
Vojenský úrad sociálneho zabezpečenia
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Berufssoldaten der Armee und Eisenbahntruppen
Deutschland, außer Art. 18 Abs. 1 DBA (Ausübung öffentlicher Funktionen) ist anzuwenden
Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Berufssoldaten der Truppen des Innenministeriums
Deutschland, außer Art. 18 Abs. 1 DBA (Ausübung öffentlicher Funktionen) ist anzuwenden
Generálne riaditel’stvo Železničnej polície
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Mitglieder der Eisenbahnpolizei
Deutschland, außer Art. 18 Abs. 1 DBA (Ausübung öffentlicher Funktionen) ist anzuwenden
Slovenská informačná služba
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Mitglieder des slowakischen Informationsdienstes
Deutschland, außer Art. 18 Abs. 1 DBA (Ausübung öffentlicher Funktionen) ist anzuwenden
Generálne riaditel’stvo Zboru väzenskej a justičnej stráže
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Mitglieder des Korps der Justiz- und Gefängnisaufseher
Deutschland, außer Art. 18 Abs. 1 DBA (Ausübung öffentlicher Funktionen) ist anzuwenden
Colné riaditel’stvo Slovenskej republiky
 
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Zollbeamte
Deutschland, außer Art. 18 Abs. 1 DBA (Ausübung öffentlicher Funktionen) ist anzuwenden
Slowenien
ZAVOD ZA POKOJNINSKO IN INVALIDSKO ZAVAROVANJE SLOVENIJE
ZPIZ
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte
Deutschland
Instituto Nacional de la Seguridad Social
INSS
Allgemeines Rentensystem für die Risiken Alter, Invalidität und Tod
Deutschland
Instituto Social de la Marina
ISM
Rentenversicherung der Seeleute
Deutschland
Spanien
Dirección General de Costes de Personal y Pensiones Públicas – Ministerio de Economìa y Hacienda
 
Beamtenversorgungsträger (Altersruhegehälter, Witwen-/Witwer- und Waisengeld, Ruhegehälter bei Invalidität) für Angehörige der öffentl. Verwaltung und der Justiz
Deutschland, außer Art. 19 Abs. 2 DBA ist anzuwenden
Mutualidad de Funcionarios de la Administración Civil del Estado
MUFACE
Zusatzsystem für Beamte der öffentl. Verwaltung (Zuschläge bei schwerer Invalidität und bei Unterhaltspflicht für ein behindertes Kind)
Deutschland
Dirección General de Costes de Personal – Ministerio de Defensa
 
Beamtenversorgungsträger (Altersruhegehälter, Witwen-/Witwer- und Waisengeld, Ruhegehälter bei Invalidität) für Angehörige der Streitkräfte
Deutschland, außer Art. 19 Abs. 2 DBA ist anzuwenden
Instituto Social de las Fuerzas Armadas
ISFAS
Zusatzsystem für Angehörige der Streitkräfte (Zuschläge bei schwerer Invalidität und bei Unterhaltspflicht für ein behindertes Kind)
Deutschland
Mutualidad General Judicial
MUGEJU
Zusatzsystem für Angehörige der Justiz (Zuschläge bei schwerer Invalidität und bei Unterhaltspflicht für ein behindertes Kind)
Deutschland
Tschechien
Česká správa sociálního Zabezpečeni
ČSSZ
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte
Deutschland
Türkei
Sosyal Segortalar Kurumul
SSK
Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Beschäftigte und bestimmte Selbständige
Deutschland
Bag Kur
 
Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Handwerker und Selbständige in der gewerblichen Wirtschaft
Deutschland
Türkiye Cumhuriyeti Emekli Sandigi
TCES
Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Deutschland, außer Art. 19 Abs. 1 (Öffentliche Funktionen) ist anzuwenden
Ungarn
ORSZÁGOS NYUGDÍJBIZTOSÍTÁSI FÖIGAZGATÓSÁG
ONYF
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter und Angestellte
Deutschland
Pézügyi Szervezetek Állami Felügyelete
 
Privates Altersrentensystem
Deutschland
USA
Social Security Administration
SSA
Rentensystem für Erwerbstätige für die Risiken Alter, Tod und Invalidität
Deutschland
Zypern
Ministry of Labour and Social Insurance Social Insurance Department
 
Allgemeines Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Beschäftigte und Selbständige
Deutschland

OFD Frankfurt/M. v. - S 2255 A - 36 - St 220

Fundstelle(n):
CAAAF-68550