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IWB Nr. 5 vom Seite 184

Unionsrechtswidrigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz?

Winfried Ruh und Olga Ottstadt

[i]FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. 8. 2015 - 3 V 4193/13 NWB KAAAF-05683 Die ursprünglich als Abwehrmaßnahme gegen die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer konzipierte Hinzurechnungsbesteuerung entspricht nicht mehr den heutigen Praxisanforderungen und erfasst aufgrund der hohen „Niedrigbesteuerungsgrenze“ von 25 % zwischenzeitlich auch Staaten wie die Niederlande oder Großbritannien. Zwar kann in EU-Fällen die Hinzurechnungsbesteuerung im Regelfall durch den Motivtestnachweis des § 8 Abs. 2 AStG vermieden werden. Gegenüber Drittstaaten ist dieser Motivtest aber nicht anwendbar, mit der Folge der Erfassung einer Vielzahl von rein wirtschaftlich begründeten Tätigkeiten ohne Gewinnverlagerungsabsicht, insbesondere im Dienstleistungsbereich. Nachdem der EuGH seine Rechtsprechung zur Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit konkretisiert hat, wird in der herrschenden Literatur die Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit auf die Hinzurechnungsbesteuerung bejaht und diese hinsichtlich der Nichtanwendung des Motivtests auch gegenüber Drittstaaten wie der Schweiz als unionsrechtswidrig angesehen. Zudem stellt sich insbesondere im Verhältnis zur Schweiz die zusätzliche Frage eines Ver...

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