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Entstrickung von Wirtschaftsgütern und Wiederverstrickung durch § 50i Abs. 1 EStG
„Gescheiterte“ Wegzugsgestaltung
Im Beitrag werden die praktischen Auswirkungen der geänderten steuerlichen Behandlung fiktiv gewerblicher Personengesellschaften im Zusammenspiel mit § 50i Abs. 1 EStG dargestellt. Anhand eines typischen Praxisfalls werden die steuerlichen Folgen untersucht, die sich im Zeitablauf ergeben, wenn ein Gesellschafter seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland wegverlegt.
Strothenke, Zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften und von § 50i EStG, NWB LAAAE-85816
Welche Folgen treten gem. § 50i Abs. 1 EStG auf?
Wie werden stille Reserven behandelt?
Wie ist § 50i EStG generell zu werten?
I. Einführung
Das deutsche Steuerrecht kennt mehrere Sachverhalte, bei denen an Stelle von Überschusseinkünften stattdessen gewerbliche Einkünfte fingiert werden, z. B. die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG oder die Betriebsaufspaltung, um nur zwei praktisch bedeutsame Fälle zu nennen. In der Vergangenheit wurde angenommen, dass diese Beurteilung auch auf das Abkommensrecht durchschlägt. Auf Ebene des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen hat in den Jahren ab 2010 jedoch ein Paradigmenwechsel stattgefunden, der 2013 in der Kodifizierung des § 50i EStG mündete. Nach der Änderung un...