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StuB Nr. 5 vom Seite 193

Kein ermäßigter Steuersatz bei der „Online-Ausleihe“

StB Michael Seifert, Troisdorf

Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z. B. E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine „elektronisch erbrachte Dienstleistung“, ist der Regelsteuersatz anzuwenden ( NWB SAAAF-66190, Kurzinfo StuB 2016 S. 200, in dieser Ausgabe).

Der vom BFH entschiedene Streitfall betrifft die sog. „Online-Ausleihe“ digitalisierter Sprachwerke ( E-Books). Die Klägerin räumte den Bibliotheken Nutzungsrechte an digitalisierten Sprachwerken ein. Dies ermöglichte den Bibliotheksnutzern, die lizenzierten Sprachwerke über das Internet von den Servern der Klägerin abzurufen. FA und FG unterwarfen die Leistungen der Klägerin an die Bibliotheken dem Regelsteuersatz. Der BFH bestätigte dies mit Urteil vom .

Der BFH führte hierzu aus: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Vermietung der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände. Nach Nr. 49 dieser Anlage gehören hierzu auch „Bücher“. Lt. BFH sind digitale Sprechwerke aber keine Bücher i. S. dieser Anlage 2.

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