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RENO Nr. 3 vom Seite 32

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016

Zu wurden die Bedarfssätze für Kinder erneut angehoben. Dabei steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 7 € auf 335 €, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 8 € auf 384 € und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 450 € statt bisher 440 €.


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Monatliches Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
Altersstufen in Jahren
 
0-5
6-11
12-17
Ab 18
Bis 1.500 €
335
384
450
516
1.501 – 1.900 €
352
404
473
542
1.901 – 2.300 €
369
423
495
568
2.301 – 2.700 €
386
442
518
594
2.701 – 3.100 €
402
461
540
620
3.101 – 3.500 €
429
492
576
661
3.501 – 3.900 €
456
523
612
702
3.901 – 4.300 €
483
553
648
744
4.301 – 4.700 €
510
584
684
785
4.701 – 5.100 €
536
615
720
826
Bei Einkommen über 5.101 € netto wird einzelfallabhängig ermittelt.

Die Düsseldorfer Tabelle hat selbst keine Gesetzeskraft und ist eher als allgemeine Richtlinie anzusehen, die auch von den Gerichten bei der Unterhaltspflicht benutzt wird. Sie gibt dem Unterhaltspflichtigen Aufschluss über die Unterhaltshöhe.