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Finale Betriebsstättenverluste: EuGH schränkt Berücksichtigung weiter ein
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAF-67445 Der EuGH musste sich in der Rs. Timac Agro ( NWB WAAAF-19164) erneut mit dem Thema finaler Verluste auseinandersetzen. Mangels hinreichender Klärung der konkreten Abgrenzungskriterien legte das FG Köln dem Gericht zwei Fragen zur Behandlung finaler Betriebsstättenverluste vor. Die nun ergangene Entscheidung des EuGH erfolgte unerwartet restriktiv und dürfte den praktischen Anwendungsbereich finaler Verluste erheblich reduzieren.
Ausführlicher Beitrag s. .
Entscheidung des EuGH
[i]Vorlagefragen des FG KölnDer EuGH sollte auf Vorlage des NWB DAAAE-72746) entscheiden, ob bei einer Verlustfinalität die spätere Hinzurechnung von zuvor gem. § 2a Abs. 3 EStG a. F. genutzten Verlusten unterbleiben muss und ob finale Verluste entgegen der DBA-Freistellung im Inland berücksichtigt werden können, wenn eine Betriebsstätte konzernintern übertragen wird. Bei der Beantwortung der Fragen stellte der EuGH die Prüfung der objektiven Vergleichbarkeit der Situation in den Vordergrund.
[i]Entscheidung des EuGHHinsichtlich der ersten Vorlagefrage entschied der EuGH, dass sich in- und ausländische Betriebsstätten aufgrund der von Deutschland ermögl...