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Umwandlungsteuer | Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel
Nach dem ist die in § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 2006 angeordnete beschränkte Berücksichtigung des Übernahmeverlusts auch in den Fällen verfassungsgemäß, in denen der Übernahmeverlust vollständig außer Ansatz bleibt, weil keine Bezüge i. S. des § 7 UmwStG 2006 angefallen sind.
Damit hat der IV. Senat der vom VIII. Senat des BFH in einem obiter dictum im Urteil vom - VIII R 35/10 NWB ZAAAE-71570 angedeuteten Möglichkeit, durch das Ausgleichsverbot für Übernahmeverluste nach § 4 Abs. 6 UmwStG „vernichtete“ Anschaffungskosten, die Gesellschaftern für den Erwerb der Anteile an der umgewandelten Kapitalgesellschaft entstanden sind, geltend zu machen, eine klare Absage erteilt. Die Geltendmachung des untergegangenen Aufwands ist nach dem Verständnis des IV. Senats weder fortlaufend über Ergänzungsbilanzen statthaft noch im [i]infoCenter „Formwechsel“ NWB KAAAC-33984 Z...