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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 105/12 EFG 2016 S. 557 Nr. 7

Gesetze: EStG § 3 Nr. 16, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 32b

Sachgerechter Maßstab zur Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten - Mitnahme von Familienangehörigen

Leitsatz

  1. Der vom ArbG anlässlich einer ArbN-Entsendung nach Tschechien neben der laufenden Vergütung gezahlte Aufwendungsersatz ist nicht in die Ermittlung des Steuersatzeinkommens einzubeziehen, wenn er nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei ist.

  2. Zum Begriff der WK nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  3. In Abgrenzung zur doppelten Haushaltsführung ist von einer Auswärtstätigkeit auszugehen, wenn der ArbN vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird, d. h. am neuen Einsatzort keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet wird.

  4. Der bei ArbN-Entsendung vom ArbG erstattete Mietaufwand ist gemäß § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit es sich um beruflich veranlassten Aufwand (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) handelt.

  5. Der durch die Mitnahme der Familie privat veranlasste Mehraufwand ist im Wege einer modifizierten Aufteilung nach Köpfen zu ermitteln.

  6. Zunächst ist der Gesamtaufwand nach Köpfen zu verteilen, anschließend ist eine Korrektur i.H.v. 20 v. H. des Gesamtaufwands zugunsten des Erwerbsaufwands vorzunehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 404 Nr. 7
BB 2016 S. 803 Nr. 14
EFG 2016 S. 557 Nr. 7
GStB 2016 S. 212 Nr. 6
IWB-Kurznachricht Nr. 11/2016 S. 394
YAAAF-67442

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 30.10.2015 - 9 K 105/12

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