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BFH 14.10.2015 I R 20/15, BBK 5/2016 S. 211

Steuerrecht | Vorlagebeschluss des BFH zur Zinsschranke

Der BFH hält die Zinsschranke des § 8a KStG für verfassungswidrig und hat das BVerfG angerufen. Der BFH sieht in der Beschränkung des Zinsaufwands durch § 8a KStG einen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, weil grundsätzlich betrieblich veranlasste Aufwendungen absetzbar sein müssen.

[i]Keine Missbrauchsgefahr bei InlandsfällenFür die Abzugsbeschränkung gibt es keinen Rechtfertigungsgrund. Die vom Gesetzgeber angestrebte Missbrauchsbekämpfung greift jedenfalls nicht in reinen Inlandsfällen. Auch eine vom Gesetzgeber möglicherweise angestrebte Stärkung der S. 212 [i]Angestrebte Stärkung der Eigenkapitalbasis geht ins LeereEigenkapitalbasis kann nicht als Rechtfertigung dienen; denn die Zinsschranke betrifft aufgrund ihrer Freigrenze von fast 3 Mio. € gerade einmal ca. 1.200 Unternehmen – die überwiegende Anzahl der Betriebe muss also unter dem Gesichtspunkt der Zinsschranke keine Bemühun...

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