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BFH 02.12.2015 V R 25/13, BBK 5/2016 S. 212

Umsatzsteuer | Grundsatzentscheidungen des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft

Der BFH hat vier Grundsatzentscheidungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft getroffen:

Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften (BFH V R 25/13): Der BFH hält es trotz der entgegenstehenden Regelung des § 2 Nr. 2 UStG für möglich, dass eine Personengesellschaft eine umsatzsteuerliche Organgesellschaft ist. Dies setzt aber u. a. voraus, dass an der Personengesellschaft neben dem Organträger nur noch andere von ihm finanziell beherrschte Gesellschaften beteiligt sind.

Beispiel

[i]Organträger muss Personengesellschaft beherrschenA ist alleiniger Kommanditist der A-GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die A-GmbH, deren Alleingesellschafter A ist. Zwischen A als Organträger und der A-GmbH & Co. KG kann eine umsatzsteuerliche Organschaft bestehen, weil an der KG nur A als Kommanditist und die von ihm zu 100 % beherrschte...

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