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Steuerrecht | Sanierungsklausel gescheitert (§ 8c Abs. 1a KStG)
Die Sanierungsklausel ist beim Europäischen Gericht (EuG) in der ersten Instanz gescheitert. Das EuG sieht in der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG eine europarechtswidrige Beihilfe (d. h. Subvention). Es bestätigt damit den Beschluss der EU-Kommission, die die Sanierungsklausel beanstandet hatte.
[i]Sanierungsklausel verhindert VerlustuntergangDie Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG sieht eine Anteilsübertragung an einer Kapitalgesellschaft als unschädlich an, wenn die Anteilsübertragung zum Zweck der Sanierung erfolgt. Etwaige Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft würden damit nicht untergehen, auch wenn mehr als 25 % der Anteile übertragen werden. S. 208
Aus Sicht des EuG stellt die Sanierungsklausel eine Ausnahme vom Verlustuntergang bei Anteilsübertragungen dar, die ausschließlich wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen zugute kommt und...