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Aussetzung der Vollziehung in Bauträgerfällen
Nach dem hat jetzt auch der im einstweiligen Rechtsschutz ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gem. § 27 Abs. 19 UStG geänderten Bescheiden geäußert. Darüber hinaus hält es der V. Senat in seinem für ernstlich zweifelhaft, ob der in der Person des Bauleistenden begründete Steueranspruch entsprechend § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG uneinbringlich geworden sein könnte.
A. Leitsätze
1. Die Rechtmäßigkeit von gem. § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden ist ernstlich zweifelhaft (Anschluss an ).
2. Überdies ist es ernstlich zweifelhaft, ob der in der Person des Bauleistenden nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG entstandene Steueranspruch aufgrund der Verwaltungsanweisung in Abschn. 13b.3 Abs. 10 UStAE entsprechend § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG uneinbringlich geworden ist.
B. Sachverhalt
Eine Zimmerei erbrachte Bauleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken eines Bauträgers. Der Bauträger verwendete die Leistungen ausschließlich zur Ausführung steuerfreier Umsätze nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Die Zimmerei rechnete ihre Leistungen unter Hinweis auf § 13b UStG ohne Umsatzsteuerausweis gegenüber dem Bauträger ab. Dieser führt...