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Einkommensteuer | Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot
Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen einer sich an das Golfturnier anschließenden Abendveranstaltung sind nichtabziehbare Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Dies gilt nach dem auch dann, wenn beide Veranstaltungen auch dem Zweck dienen, Spenden für die Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung zu generieren.
Da das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dem Grunde nach Betriebsausgaben betrifft, konnte der BFH die Entscheidung darüber, ob die Aufwendungen betrieblich veranlasst waren, dahinstehen lassen. Gleichwohl formuliert der IV. Senat des BFH seine Zweifel an der betrieblichen Veranlassung der als Wohltätigkeitsveranstaltung deklarierten...