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OLG Frankfurt/Main Urteil v. - 4 U 202/14

Gesetze: BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 19

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Verletzung der notariellen Pflicht zur gestaltenden Beratung im Fall einer sogenannten Kettenschenkung oder gestuften Schenkung.

2. Einem lediglich mit der Beratung über Fragen des ehelichen Güterrechts beauftragten Rechtsanwalt ist es nicht als Pflichtverletzung vorzuwerfen, wenn er den Mandanten nicht erkennt und deshalb nicht darauf hinweist, dass eine spezielle notarielle Vertragsgestaltung zur Steuervermeidung deshalb fehlerhaft ist, weil in dem Text schuldrechtliche Gestaltung und dingliches Geschäft sowie die entsprechenden Eintragungseinträge nicht übereinstimmen.

Fundstelle(n):
KAAAF-67263

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OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 29.05.2015 - 4 U 202/14

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