Verjährung des Zahlungsanspruchs der auf die Rechnungen entfallenen Umsatzsteuer i.R.v. Bauverträgen
Tatbestand
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der H GmbH (Insolvenzschuldnerin). Die Insolvenzschuldnerin war in den Jahren 2008 bis 2012 als Auftragnehmerin für die Beklagte tätig. Die Insolvenzschuldnerin hatte die jeweils beauftragten Leistungen erbracht und die auf Blatt 44 ff. d.A. aufgelisteten Rechnungen gestellt, die vollständig von der Beklagten bezahlt wurden. In den entsprechenden zugrunde liegenden Bauverträgen war jeweils eine Vertragssumme netto zzgl. der Umsatzsteuer angegeben und eine Brutto-Vertragssumme gebildet. In den Verträgen war geregelt:
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