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Änderungen der Abgabenordnung im Jahr 2015
Buchführungspflicht, Empfangsbevollmächtigter, Europäischer Amtsträger, Zuständigkeit Oberbehörden
[i]Zu den steuerlichen Änderungsgesetzen in 2015 s. Korn/Strahl, NWB 49/2015 S. 3606 NWB BAAAF-08842 Im Kalenderjahr 2015 wurde die Abgabenordnung durch vier verschiedene Gesetze geändert. Die Änderungen sind in unterschiedlichem Maße praxisrelevant, besonders hervorzuheben ist hierbei die Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen (§ 141 AO) durch das Bürokratieentlastungsgesetz. Nachfolgend werden die Rechtsänderungen in Reihenfolge der gesetzlichen Grundlage kurz erläutert.
I. Bürokratieentlastungsgesetz
[i]Anhebung der BuchführungsgrenzenNach § 141 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte buchführungspflichtig, wenn sie bestimmte Größenmerkmale erfüllen und die Finanzbehörde den Unternehmer (oder Land- und Forstwirt) auf die Buchführungspflicht hingewiesen hat. Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes vom (BGBl 2015 I S. 1400) wurden die steuerlichen Buchführungsgrenzen mit Wirkung ab 2016 angehoben:
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[i]Hörster,
NWB 30/2015 S. 2209; Bergan,
NWB 42/2015 S. 3085
Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft
| Land- und
Forstwirtschaft |
Gewerbebetrieb | Land- und
Forstwirtschaft | |
Maßstab | Umsatz | Wirtschaftswert selbstbewirtschafteter
Flächen | Gewinn | Gewinn |
Rechtsnorm | ||||
Wirtschaftsjahre, die
nach dem und vor dem beginnen | > 500.000 € | > 25.000 € | > 50.000 €... |