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Korrektur von Steuerbescheiden bei einbehaltener Abgeltungsteuer
Der Antrag auf Günstigerprüfung: ein Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens?
[i]Grundlagen „Abgeltungsteuer“ NWB MAAAE-27762 Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde vom Gesetzgeber u. a. eine Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens angestrebt. Dieses Ziel wird durch die Rechtsprechung und die Verwaltung leider mittlerweile ins Gegenteil verkehrt. So hat die Finanzverwaltung völlig überzogene Anforderungen an die Beantragung der sog. Günstigerprüfung gestellt und eine nachträgliche Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen. [i]Weiss, NWB 5/2016 S. 334Der BFH hat die Chance vertan, diese verschärfende Rechtsauslegung bürgerfreundlich zu korrigieren und stattdessen die Rechtsgrundsätze zu § 173 AO auf den Kopf gestellt. Aus Haftungsgründen geben Steuerberater daher lieber selbst in eindeutigen Fällen, in denen ein Antrag auf Günstigerprüfung aufgrund des hohen Steuersatzes des Mandanten völlig absurd ist, die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Steuererklärung ihrer Mandanten vollumfänglich an, um im Veranlagungsverfahren sicherheitshalber alle Anträge stellen zu können, die in diesem Rechtsbereich irgendwie möglich sind. Steuervereinfachung sieht anders aus.
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