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USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 10

BFG (Österreich): Aufteilung pauschaler Menüentgelte

Bundesfinanzgericht, Erkenntnis vom 3. 12. 2015 - RV/3100078/2012 (rechtskräftig)

Matthias Trinks

In Österreich hat das BFG einmal mehr bestätigt, dass Fastfoodunternehmen ihre Menüpreise nicht willkürlich zur Steuerminimierung aufteilen dürfen. Die Rechtsprechung hat auch für Deutschland Relevanz.

A. Leitsatz

Bei der Aufteilung eines Gesamtentgelts für unterschiedlich zu besteuernde Menükomponenten gibt das , My Travel, jedenfalls dann keinen Anlass von der linearen Aufteilungsmethode abzuweichen, wenn auf die Kosten der einzelnen Menükomponenten kein einheitlicher Aufschlag vorgenommen wurde.

B. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist Franchisenehmerin einer Fastfoodkette. Sie verkaufte in ihrem Restaurant u. a. Menüs, bestehend aus Speisen und einem Getränk. Der Preis für das Menü war niedriger als die Summe der Einzelpreise für die Menübestandteile (Speisen, Getränk). Die für Zwecke der Umsatzsteuer vorzunehmende Aufteilung der Erlöse aus Menüverkäufen hat die Beschwerdeführerin nach einer Mischmethode aus Einstands­preis und Einzelverkaufspreis vorgenommen. Erst in späteren Zeiträumen kalkulierte die Beschwerdeführerin die Menüpreise auf der Basis eines einheitlichen Aufschl...

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