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Grunderwerbsteuer | Keine Befreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG für Anteilsvereinigung durch Erwerb von Gesellschaftsanteilen bei Erbauseinandersetzung
Erwirbt ein Miterbe bei der Erbauseinandersetzung einen zum Nachlass gehörenden Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und führt dieser Erwerb nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG zu einer Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, ist die Anteilsbefreiung nicht nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit (Bezug: § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 3 Nr. 2, Nr. 3 Satz 1, § 13 Nr. 5 Buchst. a, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG).
Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein vereinigt werden, der Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG befreit den Erwerb ...