Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierungspflicht: Grenzen angehoben
Durch die Anhebung der Grenzbeträge in HGB und AO entfällt für zahlreiche Firmen die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Für Wirtschaftsjahre ab 2016 wird die Umsatzgrenze von 500.000 € auf 600.000 € und die Gewinngrenze von 50.000 € auf 60.000 € erhöht. Finanzämter dürfen keine Aufforderung zur Bilanzierung versenden, wenn ein Betrieb vor 2016 die alten, nicht aber die neuen, höheren Grenzbeträge überschritten hat. Die Verpflichtung zur Buchführung endet mit dem S. 69Ablauf des Wirtschaftsjahres, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem das Finanzamt feststellt, dass die Voraussetzung der Buchführungspflicht nicht mehr vorliegt. Ist die Feststellung z. B. 2015 erfolgt, muss letztmals für 2016 eine Bilanz erstellt werden.