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NWB BB 3/2016 S. 69

E-Mail-Werbung: Neue Standards zwingend beachten

Wer Kunden Werbung per E-Mail schickt, sollte die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kennen und unbedingt beachten: Widerspricht ein Kunde einer Werbezusendung, ist der Anbieter verpflichtet, das zu beachten, denn der Kunde hat einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch. Bei Verstößen drohen im Wiederholungsfall drastische Strafen bis 250.000 € oder sogar Haft für den Geschäftsführer. Unternehmer sollten unbedingt handeln und ihre Vorgehensweise überprüfen. Es ist zu erwarten, dass Verbraucherschützer und auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte klagen werden ().

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