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Umwandlungssteuer | Bewertungs- und Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter
Nach dem gewährt § 3 UmwStG 1995 der übertragenden Körperschaft neben einem Bewertungswahlrecht auch das Recht, in ihrer Schlussbilanz selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter anzusetzen (entgegen BStBl 1998 I S. 268, Tz. 03.03 und 03.07).
Nach § 3 UmwStG 1977 waren in der steuerlichen Schlussbilanz der Kapitalgesellschaft nur „die nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung auszuweisenden Wirtschaftsgüter“ anzusetzen. Danach durften selbst geschaffene oder unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aufgrund des Verweises auf das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nicht in der Schlussbilanz angesetzt werden. Bei der Neuregelung des § 3 UmwStG 1995 ist dieser Verweis auf die s...