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Pflegeleistungen nach EU-Recht steuerfrei?
Mit [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAF-66359 Urteil vom - V R 13/14 NWB QAAAF-05924 hat der BFH entschieden, dass Pflegeleistungen unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sind, wenn die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Pflegekassen abzuschließen. Die Entscheidung erging zwar zur alten Fassung des § 4 Nr. 16 Buchst. d und e UStG. Dennoch könnte das Urteil grds. Auswirkungen auf die mit dem JStG 2009 geänderte Rechtslage haben. Die Überlassung von Pflegekräften durch eine Zeitarbeitsfirma dagegen wurde vom NWB YAAAF-00979 als umsatzsteuerpflichtig beurteilt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Pflegeleistungen
Die häusliche Krankenpflege umfasst die Grundpflege, die Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Steuerbefreiungsvorschriften § 4 Nr. 16 UStG (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) und § 4 Nr. 14 UStG (Behandlungspflege) sind hier einschlägig.
Nach [i]Vertrag nach § 77 SGB XI führt zur Anerkennungdem NWB QAAAF-05924 sind Pflegeleistungen unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei, wenn die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Pflegekassen abzuschließen.
Gem. [i]Steuerfrei nach Unionsrecht, aber Reaktion der Finanzverwaltung ist abzuwarten§ 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. c UStG stellt ein Unternehmer eine anerkannte Einrichtung dar, wenn mit ihm ...