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Grundlagen - Stand: 12.10.2018

Altersvorsorgeberatung – Beratungsanlässe

Dirk Klinkenberg und Anke Dembowski

A. Problemanalyse

1 Die privaten Vorsorge- und Anlagemöglichkeiten werden immer vielschichtiger, wobei die Grundprinzipien seit jeher dieselben sind: Eine höhere Renditeerwartung erfordert das Eingehen höherer Risiken; bei einem entsprechend langem Planungs- und Anlagehorizont können Volatilitäten leichter akzeptiert werden. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Inflation zu legen, sie ist bei so langfristigen Anlagezielen wie dem der Altersvorsorge unbedingt zu berücksichtigen. Ein so gestalteter dynamischer Beratungsansatz wurde bisher nur vergleichsweise selten angewandt, ist aber bei der komplexen Aufgabenstellung wie der Altersvorsorgeberatung unbedingt erforderlich. Hinzu kommen weitreichende, aber trotzdem oft weitgehend wenig bekannte Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch (z. B. Renten wegen Erwerbsminderung) sowie aus dem Privatrecht (z. B. Versorgungsausgleich nach Ehescheidung).

Eine bedarfsorientierte und ganzheitliche Beratung, die nicht auf den Verkauf einzelner Finanz- oder Versicherungsprodukte gerichtet ist, sondern die individuellen Bedürfnisse ganzheitlich berücksichtigt, wird zunehmend nachgefragt – insbesondere von der anspruchsvolleren Mandantschaft. Dabei haben die Berufsstände der Steuerberater und Rechtsanwälte eine hohe Akzeptanz und Glaubwürdigkeit, da sie oft schon lange die Familien beratend begleiten und deren familiären und finanziellen Hintergründe kennen. Außerdem müssen gerade bei Fragen der Versorgung und des Aufbaus eigener Ansprüche z. B. bei Ehegatten oft heikle Themen erörtert und gestaltet werden, die in der Regel ein erfahrener Berater leichter ansprechen kann als eine der involvierten Parteien.

Berater, die dieses interessante Geschäftsfeld für sich erschließen möchten oder in diesem Bereich bereits schon aktiv sind, müssen sich in vielen Disziplinen auf dem Laufenden halten und mit der Entwicklung und Dynamik der Themengebiete Schritt halten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und viel Erfolg bei der Erschließung dieses vielschichtigen und zukunftsträchtigen Tätigkeitsfeldes.

2-3 Einstweilen frei

B. Problemlösung

4 In diesem Beitrag werden drei ganz unterschiedliche Musterfälle dargestellt, die durch die zugehörigen Überlegungen und Lösungsmöglichkeiten ein konkretes Bild von einer Umsetzung der Altersvorsorge-Beratung aus der Hand des Steuerberaters oder anderer Freiberufler vermitteln.

Da bei vielen Überlegungen steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, ist es sinnvoll, neben dem Versicherungs- und Finanzmakler auch den Rechts- und/oder Steuerberater als Altersvorsorgeberater mit einzubeziehen. Das Thema ist so vielschichtig, dass es kaum möglich ist, als einzelne Person alle Aspekte in der Tiefe zu überblicken und zu berücksichtigen.

Mit Hilfe der Musterfälle können Sie für sich nachvollziehen, welche Leistungen im Rahmen der Altersvorsorge-Beratung durch den Steuerberater möglich sind, ohne die eigenen Kompetenzgrenzen oder die Grenzen des Berufsrechts zu überschreiten.

Ziel aller Beratungen ist es, dem Mandanten seine aktuelle und die vermutliche spätere Finanzsituation im Ruhestand vor Augen zu führen. Außerdem werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, falls die künftige Finanzsituation noch nicht den Wünschen entspricht.

Dazu müssen auf Basis der vorhandenen Finanzmittel und der bereits getätigten Altersvorsorge sowie der Wünsche des Mandanten Hochrechnungen erstellt werden. Diese Hochrechnungen setzen sich zusammen aus konkreten Daten, Planungsannahmen sowie steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Berechnungen.

Das berechnete Ergebnis muss dann so aufbereitet werden, dass die aus der Berechnung erzielten Erkenntnisse transparent und nachvollziehbar vermittelt werden können. Erst dann lassen sich weitere Überlegungen zur konkreten Gestaltung der Altersvorsorge anstellen.

Die notwendigen Hochrechnungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht mit Stift und Papier erstellt werden. Es empfiehlt sich, sowohl aus Gründen der Ökonomie bei der Erstellung der Berechnungen als auch aus Gründen der Haftungssicherheit Spezial-Software zu nutzen.

5 Für die Erstellung der hier dargestellten Berechnungen wurde die Software PriMa rente genutzt. PriMa rente ist eine spezielle Software zur Erstellung von Altersvorsorge-Berechnungen aus der Hand des Steuerberaters. Eine kostenlose Demoversion können Sie unter https://www.instrumenta.de/prima-rente.html herunterladen.

6 Einstweilen frei

I. Beratungsanlass: Ehepaar, Doppelverdiener, Angestelltenverhältnisse, mit Eigenheim, zwei Kinder

1. Beratungssituation

7 Die Müllers wissen, dass sie im Moment mit ihrem Geld gut hinkommen, weil i. d. R. am Ende des Monats der Girokontostand in etwa genauso hoch ist wie einen Monat zuvor.

Zwei Fragen beschäftigen sie jedoch:

  • Welche Einnahmen brauchen wir im Alter, um unseren Lebensstandard so fortzuführen, wie er jetzt ist?

  • War es sinnvoll, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Vorsorge aufzubauen? Und wäre es möglich, diese private Vorsorge ab sofort nicht mehr zu besparen, um bis zum Renteneintritt noch ein paar unerfüllte Wünsche zu realisieren?

8 Um herauszufinden, welche Einnahmen im Alter benötigt werden, um den derzeitigen Lebensstandard fortzuführen, werden zwei Werte benötigt:

  • Die Höhe der Einkünfte im Alter, mit der gerechnet werden kann.

  • Die Höhe des derzeitigen Lebensstandards.

Dazu muss eine Datenaufnahme erfolgen, die alle liquiden Werte jetzt und im Rentenalter inkl. ihrer Steuerpflicht erfasst.

9 Einstweilen frei

2. Ausgangsfall

10 Hans (*) und Anna (*) Müller sind seit 1993 verheiratet, sind kirchensteuerpflichtig und haben gemeinsam zwei Kinder (*1995 und *1998), die sich in der Ausbildung bzw. im Studium befinden und zu Hause wohnen. Sie arbeiten beide im Angestelltenverhältnis. Hans verdient 4.000 € brutto, Anna arbeitet wegen der Kinder derzeit nur Teilzeit und verdient damit 2.000 € brutto. Das gemeinsame monatliche Haushalts-Einkommen beträgt 6.000 € brutto. Da beide gesetzlich krankenversichert sind, müssen vom jährlichen Bruttoeinkommen i. H. von 72.000 € für Sozialversicherungsbeiträge insgesamt 14.601 € bezahlt werden. Die Steuerbelastung beträgt 10.523 € im Jahr. Nach Steuern können sie also jährlich über 46.876 € verfügen. Zuzüglich 4.656 € Kindergeld p. a. steht monatlich eine Liquidität von 4.294 € zur Verfügung.

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