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Umsatzsteuerlagerregelung sowie umsatzsteuerliche Behandlung der ruhenden Lieferung in einem Reihengeschäft
Die Finanzverwaltung des Landes Schleswig-Holstein hat im Einvernehmen mit dem BMF im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Reihengeschäften mit drei Beteiligten, welche alle über die Bewilligung nach § 4 Nr. 4a Satz 6 ff. UStG für ein Umsatzsteuerlager i. S. von § 4 Nr. 4a UStG verfügen (vgl. , BStBl 2004 I S. 242, Rn. 3 und 6 ff.), Stellung zu der Frage genommen, ob die erste ruhende Lieferung auch unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 1 UStG fällt, wenn der Liefergegenstand durch den letzten Abnehmer in ein Umsatzsteuerlager transportiert wird (Abholfall).
A. Ausgangslage
Das BMF hat in seinem (BStBl 2004 I S. 242) betr. Einführung einer Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG) und einer Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen keine Regelungen zum Reihengeschäft getroffen. Auch der UStAE enthält keine dezidierten Ausführungen zur Problematik Reihengeschäft und Umsatzsteuerlagerregelung.
Dabei enthält die Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 1 UStG zwei Alternativen:
Der Gegenstand der Lieferung gelangt im Zuge einer Lieferung in ein Umsatzsteuerlager (erste Alt.),
der Gegenstand befindet sich bereits in e...