Aktivierung einer Forderung bei Übernahme von Kosten des Gesellschafters durch eine KG ohne vertragliche Verpflichtung
Verstoß gegen vertraglich vereinbarte Schriftform
Leitsatz
1. Die Übernahme von Kosten des Gesellschafters durch eine KG ohne vertragliche Verpflichtung führt zur Aktivierung einer
Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter.
2. Ein Verstoß gegen eine vertraglich vereinbarte Schriftform führt nach § 125 S. 2 BGB im Zweifel zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts.
Gegen eine solche Vereinbarung bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn sie unter Kaufleuten in einem Individualvertrag getroffen
wird.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2016 S. 418 DStRE 2017 S. 652 Nr. 11 EFG 2016 S. 274 Nr. 4 Ubg 2017 S. 412 Nr. 7 EAAAF-66335
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