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Steuerrecht | BMF zur Aufstockung eines IAB (§ 7g EStG)
Das BMF schließt sich der Rechtsprechung des BFH an und hält eine Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) in einem Folgejahr nunmehr für zulässig, wenn im Jahr der Bildung der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft worden ist. Die entgegenstehende Tz. 6 des wird aufgehoben.
Das [i]Einhaltung der GrößenmerkmaleBMF stellt aber noch weitere Anforderungen an eine Aufstockung:
So dürfen im Jahr der Aufstockung die Größenmerkmale nicht überschritten werden, z. B. die Betriebsvermögensgrenze von 235.000 €.
Außerdem [i]Keine Aufstockung im Investitionsjahrdarf die Aufstockung nicht im Jahr der Durchführung der Investition erfolgen, weil der IAB nur für künftige Investitionen gebildet werden darf.
Durch die Aufstockung verlängert sich nicht der dreijährige Investitionszeitraum; d...