VStR 91. (Zu § 3 VStG)

Zu § 3 VStG

91. Befreiungen; Allgemeines

(1) 1Die Voraussetzungen für die persönliche Steuerbefreiung müssen am Veranlagungszeitpunkt erfüllt sein. 2Sind die Voraussetzungen nach dem Veranlagungszeitpunkt weggefallen, ist eine Nachveranlagung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VStG auf den nächstfolgenden Veranlagungszeitpunkt vorzunehmen. 3Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach dem Veranlagungszeitpunkt erst eingetreten, gilt für den Wegfall der Steuerpflicht § 18 VStG.

(2) 1Für bestimmte Körperschaften ist die persönliche Steuerfreiheit insoweit ausgeschlossen, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. 2Steuersubjekt ist hier nicht der einzelne wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, sondern die Körperschaft, die denselben unterhält. 3Wegen des Umfangs des Betriebsvermögens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs vgl. Abschnitte 34 und 35.

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