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Geplante Strafmaßnahmen bei Verrechnungspreisen nach dem Steuervergünstigungsabbaugesetz
Als Antwort auf das vielbeachtete „Grundsatzurteil„ des , BFHE 197, S. 68 ff.) hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG v. , BGBl I 2003, S. 660 ff.) mit der Einführung von Dokumentationspflichten für internationale Verrechnungspreise reagiert. Nach der bisherigen Rechtslage bestanden außerhalb der §§ 238 ff. HGB und der §§ 140 ff. AO keine verrechnungspreisspezifischen Dokumentationspflichten. Eine drastische Abkehr von der bisherigen Gesetzeslage stellt hierbei die Einführung erheblicher Strafmaßnahmen im Falle der Nichterfüllung der neuen Dokumentationspflichten dar. Art, Inhalt und Umfang der zu erstellenden Aufzeichnungen sollen in einer bindenden Rechtsverordnung festgelegt und konkretisiert werden. Die neuen Dokumentationsvorschriften i. S. des § 90 Abs. 3 AO n. F. sollen bereits rückwirkend ab dem Wirtschaftsjahr 2003 Anwendung finden; die Strafmaßnahmen i. S. des § 162 Abs. 3 und 4 AO n. F. dagegen erst ab dem Wirtschaftjahr 2004, frühestens jedoch 6 Monate nach Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung.
Intention des Gesetzgebers ist laut der Gesetzesbegründung u. a. die Berücksichtigung der in diesem Bereich herrschen...