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Vertrauensschutz bei Bauleistungen
Mit Beschluss des XI. Senats (veröffentlicht am ) äußert der BFH ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gem. § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden.
A. Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gem. § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden.
B. Sachverhalt
Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin ist eine GmbH. Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist die Ausführung, Lieferung und Verlegung von Estrich, Parkett, Laminat, Teppichböden usw. In den Streitjahren 2011-2013 erbrachte sie u. a. Leistungen an andere Unternehmer. In ihren Rechnungen an die unternehmerischen Leistungsempfänger berechnete sie die Nettoentgelte und wies darauf hin, dass die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 13b UStG der Auftraggeber schulde.
Nachdem der V. Senat des zur Steuerschuldnerschaft bei sog. „Bauleistungen” entschieden hatte, dass die Anwendung des § 13b UStG a. F. auf solche bauwerksbezogenen Leistungen zu beschränken sei, die der Leistungsempfänger seinerseits zur Erbringung eigener bauwerksbezogener Leist...