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StBMag Nr. 2 vom Seite 18

„Die Fronten sind verhärtet”

Interview mit Kay H. Hübner, RA/FAStR/FABKR, Gladbeck, der für eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft den vielbeachteten Prozess vor dem EuGH geführt hat

Fotos: Sascha Kreklau, Lesezeit: 11 Min.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein salomonisches Urteil gesprochen: Zwar verstößt nach dem Urteil () der vorliegende Fall gegen die Dienstleistungsfreiheit: In Deutschland tätige Steuerberatungsgesellschaften aus einem EU-Mitgliedstaat müssen demnach nicht von einem geprüften Steuerberater geführt werden. Der recht spezielle Fall wird vom EuGH aber nicht benützt, um das deutsche Berufsrecht in seinen Grundfesten zu erschüttern – obwohl viele in Brüssel sich das wünschen. StBMag hat mit dem Rechtsanwalt gesprochen, der die Steuerberatungsgesellschaft in Luxemburg vertreten hat.

Herr Hübner, können Sie das rechtliche Problem einmal umreißen?

Gerne. Das Europarecht unterscheidet zwischen der „Niederlassungsfreiheit” und der „Dienstleistungsfreiheit”. Wer sich in einem Land niederlässt, muss sich den dort geltenden Regeln unterwerfen. Wer z. B. als Steuerberater eine Niederlassung in Deutschland hat, muss auch die deutsche Steuerberaterzulassung haben. Wer aber seine Niederlassung im Ausland hat und seine Dienstleistung (z. B. Steuerberaterdienstleistungen) in Deutschland anbieten möchte, unterlie...