Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das persönliche Vertrauensverhältnis und die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG
, Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 23/15
Das Finanzgericht hat den vorliegenden Fall genutzt, um dem BFH ein weiteres Mal die Gelegenheit zu geben, die Verwaltungsauffassung zum persönlichen Vertrauensverhältnis als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG zu korrigieren. Dies kann Ärzte und Angehörige arztähnlicher Heilberufe betreffen, denen mangels direkten Patientenkontakts die Berufung auf die Steuerbefreiung verwehrt wird.
A. Kritik am persönlichen Vertrauensverhältnis
Das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und dem Behandelnden als Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG findet sich nicht im Gesetzestext, sondern lediglich als Verwaltungsauffassung in Abschn. 4.14.1. Abs. 1 UStAE.
Zu dem Hintergrund der Auffassung und der seit mehreren Jahren kritischen Rechtsprechung siehe Schäfer, USt direkt digital 14/2014 S. 6.
Das damals besprochene führte zwar ebenfalls zu einem Revisionsverfahren beim BFH, jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen zu keiner inhaltlichen Entscheidung. Stattdessen hat der BFH die Revision mit als unzulässig verworfen.