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Änderungen der Abschlussprüferaufsicht durch das APAReG
Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Abschlussprüferaufsicht
Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die EU – nach mehrjähriger und teils kontrovers geführter Diskussion im Schrifttum – die Abschlussprüferrichtlinie überarbeitet und eine Verordnung betreffend die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse erlassen. Die Verordnung wird in den Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam. Die Inhalte der Richtlinie müssen hingegen zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. Dies geschieht in Deutschland durch zwei separate Gesetzgebungsverfahren: Die inhaltliche Ausgestaltung der Abschlussprüfung, die überwiegend im Handelsgesetzbuch geregelt ist, wird durch ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) modifiziert, das im vorliegenden Beitrag nicht weiter erörtert wird. Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte des APAReG vorgestellt. Die Unterschiede zwischen dem verabschiedeten Gesetz und dem Regierungsentwurf werden gesondert hervorgehoben, um dem bereits mit dem Entwurf vertrauten Leser einen schnellen Überblick zu ermöglichen.
Tebben, Der Regierungsentwurf zum APAReG, StuB 19/2015 S. 738 NWB RAAAF-04781
Was ist Ziel des APAReG?
Wie wird die Neugestaltung der Abschlussprüferaufsicht geregelt?
Welche Änderungen gab e...