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Umsatzsteuer | Bauleistungen: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG
Nach dem bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gem. § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden.
Wie auch die Zitate in der Begründung zum Beschluss zeigen, ist es in höchstem Maße umstritten, ob § 27 Abs. 19 UStG geeignet ist, den Bauleistenden rückwirkend unter Negierung der Vertrauensschutzregelung in § 176 AO zur Umsatzsteuer heranzuziehen, wenn sich ein Bauträger als Leistungsempfänger nach der Rechtsprechungsänderung gegen seine Heranziehung zur Umsatzsteuer mit Erfolg wehrt. Solange nicht geklärt ist, ob sich die Umsatzsteuer als zusätzlicher Entgeltsanspruch gegenüber dem Bauträger durchsetzen lässt, [i]Streit/Fietz, NWB 35/2015 S. 2576empfiehlt es sich, die nachträgliche Heranziehung zur Umsatzsteuer anzugreifen und offen zu halten. ...