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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 2 vom Seite 6

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen

BMF-Schreiben muss im Rahmen von Reisekostenerstattungen beachtet werden

Markus Stier

Die Überschrift lässt nicht gleich darauf schließen, dass es sich um eine Regelung auch für das Reisekostenrecht handelt. Mit hat die Finanzverwaltung die „Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen“ dargestellt. Nach dem sind Saunaleistungen, die nach dem 30. 6. 2015 erbracht werden, mit dem Regelsteuersatz zu besteuern. Somit müssen Hotels in ihren Rechnungen das Gesamt­entgelt aufteilen in Beherbergungsleistungen mit 7 % USt und Saunaleistungen mit 19 % USt.

I. Gesonderter Ausweis der Saunaleistung

Dabei muss zwischen Beherbergungsleistungen und Nebenleistungen unterschieden werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Viele Hotels hatten allerdings bisher keine Position „Saunaleistungen“ getrennt ausgewiesen, weil die Leistung im Übernachtungspreis inkludiert war. Die Finanzverwaltung macht allerdings deutlich, dass die Übernachtung mit einem Steuersatz von 7 % und die Saunaleistung mit einem Steuersatz von 19 % in den Rechnungen anzusetzen ist. Somit ist eine Saunaleistung – ob unentgeltlich oder entgeltlich – in der Hotelrechnung gesondert...

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