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Equity-Methode: Latente Steuern und Zwischenergebniseliminierung
[i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Herne 2015Die Anwendung latenter Steuern (§ 306 HGB) auf die Equity-Methode im Konzernabschluss (§ 312 HGB) war bislang gesetzlich nicht vorgesehen: § 306 HGB ist nur auf Maßnahmen aus den Vorschriften des Vierten Titels anzuwenden; § 312 HGB gehört aber zum siebten Titel, und ein Verweis fehlte. Durch den neu formulierten Satz 3 in § 312 Abs. 5 HGB wird diese Lücke geschlossen: „Die §§ 304 und 306 sind entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte [i]Kirsch, Equity- Methode (HGB, IFRS), infoCenter NWB RAAAC-46006 bekannt oder zugänglich sind.“ Anhand eines Praxisfalls beleuchtet der nachfolgende Beitrag die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerlatenzierung auch auf die Equity-Methode. Darüber hinaus wird kurz auf die Änderung bei der Zwischenergebniseliminierung eingegangen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtsgrundlagen
1. Zwischenergebniseliminierung
[i]Theile, Der Konzernabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 15/2015 S. 702 NWB QAAAE-96875 Nach § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB a. F. war § 304 HGB über die Behandlung von Zwischenergebnissen entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus ließ § 312 Abs. 5 Satz 4 HGB a. F. auch eine anteilige Zwischenergebniseliminierung zu. Gestrichen worden ist durch das BilRUG der letzte Satz, das eher verwirrende Wa...