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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Kein ermäßigter Steuersatz bei der „Online-Ausleihe“ (BFH)
Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z. B. E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine „elektronisch erbrachte Dienstleistung“, ist der Regelsteuersatz anzuwenden ().
Anmerkung: Auf der Grundlage des BFH-Urteils dürfte davon auszugehen sein, dass auch die Lieferung von E-Books dem Regelsteuersatz unterliegt. Im konkreten Streitfall hatte der BFH hierüber allerdings nicht zu entscheiden. Die Regierungskoalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart, die Steuersatzermäßigung auch auf „E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien“ auszuweiten. Dies erfordert allerdings eine Änderung im europäischen Mehrwertsteuerrecht, zu der es noch nicht gekommen ist. Zu Fällen, in denen Bücher geliefert werden und den Abnehmern gleichzeitig die elektronische Version zur Verfügung gestellt wird, musste sich der BFH nicht äußern; die Finanzverwaltung verlangt in dies...