Arbeitshilfe Oktober 2016

Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Art. 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts: Keine Beschränkung der Anwendung auf miteinander verheiratete Elternteile

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Ist Deutschland aufgrund von § 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts verpflichtet, Kindergeld auch für die Kinder zu zahlen, bei denen ein Elternteil Beamter, ruhegehaltsberechtigter Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union ist, während der andere Elternteil in Deutschland einer Berufstätigkeit nachgeht, und zwar unabhängig davon, ob - was nach § 65 Abs. 1 Satz 3 EStG Voraussetzung ist - beide Elternteile miteinander verheiratet sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB LAAAF-48864