Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein nachträglicher Verzicht auf Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Immobilien
Verbindliche Klauseln für Verkäufer und Käufer im Notarvertrag unverzichtbar
Wieder einmal hat der BFH eine großzügige Rechtsauslegung der Finanzverwaltung verworfen und die Rechtslage für die betroffenen Unternehmer unnötig verschärft. Während die Finanzverwaltung die formelle Einschränkung für die Wirksamkeit einer Optionserklärung in § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG dahingehend interpretierte, dass ein erstmaliger notarieller Vertrag, der keine Aussage zur Option enthält, durch einen weiteren notariellen Vertrag ergänzt werden kann ( BStBl 2004 I S. 453, Rn. 4; so auch , DStRE 2015 S. 426), entschied der BFH, dass diese vertragliche Ergänzung eben gerade nicht möglich ist. Der Verzicht auf die Steuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden (, DStR 2016 S. 50). Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird. Da dieses Urteil der Auffassung der Finanzverwaltung widerspricht, bleibt eine Reaktion der Verwaltung abzuwarten, auch wenn sie wohl vorhersehbar ist. ...