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Abgeltungsteuer – Übergangsprobleme, Ausnahmetatbestände und Günstigerprüfung
Die [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-47820 Abgeltungsteuer hat seit ihrer Einführung durch ihren besonderen Charakter als Schedule im System einer grds. synthetischen Einkommensteuer zahlreiche Rechtsfragen aufgeworfen. Diese sind nun den Finanzgerichten zur Beantwortung zugeführt worden. Dabei spielten insbesondere die Übergangsprobleme zur Abgeltungsteuer und die zahlreichen Ausnahmetatbestände des § 32d Abs. 2 EStG sowie die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine wichtige Rolle.
Ausführlicher Beitrag s. .
Bedeutung und Ausgestaltung der Abgeltungsteuer
Die im [i]Durchbrechung der synthetischen EinkommensteuerWesentlichen in § 20, § 32d und § 43 Abs. 5 EStG geregelte Abgeltungsteuer hat durch ihre Ausgestaltung als Schedule seit dem Veranlagungszeitraum 2009 den Charakter der synthetischen Einkommensteuer durchbrochen. Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht nach § 20 Abs. 8 Satz 1 EStG anderen Einkunftsarten zuzuordnen sind, werden seither grds. zwingend mit 25 % besteuert (§ 32d Abs. 1 EStG).
Die Steuer soll dabei nach Möglichkeit durch Kapitalertragsteuerabzug, der abgeltende Wirkung hat (§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG), erhoben werden. Eine Veranlagung wird insoweit nach Möglichkeit vermieden (§ 25 Abs. 1 EStG).
Die [i]Verfassungsmäßigkeit der AbgeltungsteuerVerfassungsmäßigkeit verschiedener Aspekte der Abgeltungsteuer hat der BFH inzwischen in vielen Urteilen, auch mit H...BStBl 1991 II S. 654