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Einkommensteuer – Grundstückshandel bei Einbringung in eine Personengesellschaft (BFH)
Der BFH hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, nach dem bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen kann, sofern Grundstücke in eine KG eingebracht werden, an der der Eigentümer der Grundstücke zu 100 % beteiligt ist. Die Einbringung bei Übernahme der Verbindlichkeiten, die auf den Grundstücken lasten, sei dabei einer entgeltlichen Veräußerung an einen fremden Dritten gleichzustellen.
Hintergrund: Von einem gewerblichen Grundstückshandel kann im Regelfall ausgegangen werden, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf, d. h. von etwa fünf Jahren, mindestens vier Objekte veräußert werden, weil die äußeren Umstände dann den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflicht...